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13.10.2026 TägerigTägerig: Für die Begleitung der Bau- und Nutzungsordnung können sich Interessierte noch bis 30. Oktober melden
Bereits seit einem Jahr hat der Gemeinderat die Revision der Bau- und Nutzungsordnung in Angriff genommen. Nun werden aus der Bevölkerung, der ...
Tägerig: Für die Begleitung der Bau- und Nutzungsordnung können sich Interessierte noch bis 30. Oktober melden
Bereits seit einem Jahr hat der Gemeinderat die Revision der Bau- und Nutzungsordnung in Angriff genommen. Nun werden aus der Bevölkerung, der Landwirtschaft und dem Gewerbe Personen gesucht, die das Projekt begleiten.
Die Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) ist gestartet. Für die Begleitung der Arbeiten sucht der Gemeinderat Tägerig weiterhin Einwohnerinnen und Einwohner, die ihre Sichtweisen und Erfahrungen in den Prozess einbringen möchten. «Der Gemeinderat möchte, dass in der Kommission für die neue BNO eine Vielfalt von Personen aus Politik, Bevölkerung, Gewerbe und Landwirtschaft vertreten sind», sagt Gemeinderat Thomas Mayer. Da bis Ende September nur wenige Rückmeldungen eingegangen sind und eine breit zusammengesetzte Kommission angestrebt wird, hat der Gemeinderat die Meldefrist bis 30. Oktober verlängert.
Neuer Aufruf brauchte Erfolg
Beim ersten Aufruf meldeten sich vier interessierte Personen. «Es ist wichtig, dass auch Personen aus dem Gewerbe und der Landwirtschaft in der Kommission vertreten sind», so Thomas Mayer. Deshalb startete der Gemeinderat kürzlich einen neuen Aufruf auf der Gemeindehomepage und im «Reussbote». «Auf den Aufruf meldeten sich erfreulicherweise nochmals Personen», führt Mayer aus. «Schön wäre es, wenn sich noch weitere melden würden.»
Angesprochen sind insbesondere Personen mit Bezug zum Gewerbe, zum Unternehmertum oder zu weiteren Bereichen des Dorflebens. Interessierte Personen können sich bei der Gemeindekanzlei melden.
Letzte BNO ist 16 Jahre alt
Im Kanton Aargau überarbeiten die Gemeinden ihre BNO circa alle 15 Jahre. Das ist jeweils ein langjähriger Prozess. Dabei müssen mehrere Hürden mit Auflagen, Einwendungen und Vorprüfung durch den Kanton genommen werden. Der Tägeriger Gemeinderat holte daher eine möglichst breit gefächerte Kommission mit ins Boot. «Der Gemeinderat kann so besser abschätzen, wo die Reise für die Dorfentwicklung hingehen soll», sagt Mayer. Der Startschuss für die neue BNO fiel an der Sommer-Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2026. Der Souverän sagte «Ja» zum Planungskredit. «Bereits mit der bisherigen BNO ist die Gemeinde ziemlich gut aufgestellt. Wir können kein Siedlungsgebiet mehr einzonen und werden uns innerhalb des Dorfes umschauen müssen, wo es noch Kapazitäten gibt», sagt Mayer. Er sprich damit das verdichtete Bauen an. Alt Gemeindeschreiber Rolf Meier, er begleitete in seiner 40-jährigen Amtszeit die Erarbeitung von drei früheren BNO, sagt dazu: «Man kann allenfalls die Dorfzone grosszügigerer ausnützen, es sind aber sicherlich nur minimale Veränderungen möglich. Tatsache ist, beim verdichteten Bauen gibt der Kanton Rahmenbedingungen vor – auf kommunaler Ebene ist daher nur geringer Spielraum vorhanden.» Bereits bei der letzten Revision der Nutzungsplanung Kulturland sei die eine Standortverlegung der Gärtnerei mitten im Dorf ein Thema gewesen, welche in der Wohnzone 3 liegt. Eine Aussiedlung kam damals jedoch nicht zustande.
Viel ist bereits aufgegleist
Bei der geplanten Überbauung Flossund Stossacker wurden bereits der Gestaltungsplan und Sondernutzungen verabschiedet, Änderungen in der neuen BNO braucht es dafür nicht mehr. Beim Gewerbeland hat Tägerig noch nicht alles ausgewiesene Land ausgeschöpft – es sind noch Reserven vorhanden. Die letzte Revision der Nutzungsplanung Kulturland wurde damals gleichzeitig auf die Güterregulierung und Vermessung ausserhalb des Baugebietes abgestimmt. Hier lässt das Raumplanungsgesetz vom Bund nicht viel Spielraum zu. Ein gewisser Handlungsspielraum lassen hingegen Schutz- und Landschaftsschutzzonen zu. Diese können bei Notwendigkeit angepasst werden.
Die Bevölkerung wird sich in einer späteren Phase in der Mitwirkung direkt einbringen können. Bevor es zur Auflage kommt, wird der Kanton das Vorprojekt prüfen. Geht alles glatt, erfolgt nach dem Beschluss der Gemeindeversammlung die abschliessende Genehmigung durch den Kanton.
Debora Gattlen

