Die Fussgänger-Sicherheit hat Priorität
17.04.2026 MellingenMellingen: Stadtrat weist Einwendungen zum Fahrverbot auf dem Städtlisteg ab. Die Sache sei nicht verhandelbar
Der Mellinger Stadtrat hat die Einwendungen gegen das Fahrverbot auf dem Städtlisteg behandelt und abgewiesen. Der Schutz der schwächsten ...
Mellingen: Stadtrat weist Einwendungen zum Fahrverbot auf dem Städtlisteg ab. Die Sache sei nicht verhandelbar
Der Mellinger Stadtrat hat die Einwendungen gegen das Fahrverbot auf dem Städtlisteg behandelt und abgewiesen. Der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden hat für die Stadtregierung Priorität.
An seiner Sitzung vom 13. April hat der Stadtrat die drei Einwendungen gegen das allgemeine Fahrverbot auf dem Städtlisteg behandelt und abgewiesen. Den Einsprechenden stehe der ordentliche Rechtsweg offen, schreibt die Exekutive in einer Medienmitteilung. «In den vergangenen Wochen wurde das Fahrverbot des Städtlistegs kontrovers diskutiert – auch in den Medien. Aufgrund des laufenden Verfahrens und der hängigen Einsprachen hat sich der Stadtrat bewusst nicht öffentlich dazu geäussert», heisst es weiter.
Das Fahrverbot mache Sinn
Die Signalisation des allgemeinen Fahrverbots sei nicht isoliert beschlossen, sondern im Rahmen einer breit abgestützten Arbeitsgruppe erarbeitet worden. Erste Gespräche zur Umleitung des Fuss- und Veloverkehrs im Zusammenhang mit der Sanierung der Reussbrücke fanden bereits im April 2025 statt (der «Reussbote» berichtete am 10. April). Die Arbeitsgruppe analysierte die Fuss- und Veloführung im gesamten Baustellenperimeter umfassend. Während der Bauzeit sei mit einer deutlich erhöhten Nutzung des Städtlistegs zu rechnen. Dies führe zu einem erheblichen Anstieg potenzieller Konflikte zwischen Fuss- und Veloverkehr, schreibt der Stadtrat. Der Städtlisteg diene als wichtiger Schulweg. Der Steg werde auch regelmässig von Bewohnenden des Alterszentrums Im Grüt, Familien mit Kindern (Kinderwagen) sowie der Bevölkerung allgemein genutzt. Es sei davon auszugehen, dass der Steg auch zur Beobachtung der Baustelle Reussbrücke genutzt werde, was zusätzliche Behinderungen verursachen könne.
Der Schutz hat oberste Priorität
Der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden hat für den Stadtrat oberste Priorität. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten – insbesondere der beschränkten Breite, des Lichtraumprofils und der Baustellenorganisation – könne die Sicherheit während der Bauzeit nur mit einem allgemeinen Fahrverbot gewährleistet werden: «Ein Appell an den gesunden Menschenverstand reicht in dieser besonderen Situation nicht aus.» Der Entscheid erfolgte nach sorgfältiger Abwägung aller Interessen.
Nur vorübergehende Massnahme
Der Stadtrat betont ausdrücklich, dass es sich um eine vorübergehende Massnahme handelt. Es bestehen keinerlei
Absichten, das Fahrverbot nach Abschluss der Sanierung der Reussbrücke aufrechtzuerhalten.
Aufgrund der eingegangenen Einsprachen hat der Kanton ein allgemeines Fahrverbot gemäss Signalisationsverordnung Art. 107 für eine Dauer von bis zu sechs Monaten angeordnet. «Diese Anordnung muss weder verfügt noch veröffentlich werden», heisst es in der Mitteilung weiter. In Abstimmung mit der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal wurde bislang auf Prävention und nicht auf Bussen gesetzt. Der Stadtrat ist überzeugt, dass das Fahrverbot auf dem Städtlisteg während der Brückensanierung eine einfache, wirksame und verhältnismässige Massnahme zur Gewährleistung der Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden ist und dankt der Bevölkerung für das Verständnis und Mittragen dieses Entscheides.
Einsprecher am 20. März eingeladen
Gegen das im Januar von Mellingen ausgeschriebene Fahrverbot gingen drei Einsprachen ein, zwei von Mellinger Privatpersonen und eine von der Organisation Pro Velo Baden. «Am 20. März hat eine Delegation der Stadt Mellingen die Einsprechenden über den Sachverhalt informiert und es hat ein Austausch stattgefunden», sagt Stadtschreiber Gregor Glaus auf Anfrage. Es habe sich beim Treffen nicht um eine mündliche Einwendungsverhandlung gehandelt. Der Stadtschreiber: «Der Grund ist, dass die Position von Stadt und Kanton aufgrund der Sicherheitsrelevanz eindeutig und nicht verhandelbar ist.» Die Gemeinden seien im übrigen nicht verpflichtet, Einwendungsverhandlungen zu führen, fügt er hinzu.
Marc Benedetti

