Niederrohrdorf: Anwohnerinnen und Anwohner des Rotrischwegs verstehen nicht, warum ihr Weg nicht überall zur Tempo-30-Zone werden kann
Beim Rotrischweg stehen Verkehrstafeln dicht an dicht. Das stört Anwohnerinnen und Anwohner: Die Tempo-30-Zone sollte bereits neben der ...
Niederrohrdorf: Anwohnerinnen und Anwohner des Rotrischwegs verstehen nicht, warum ihr Weg nicht überall zur Tempo-30-Zone werden kann
Beim Rotrischweg stehen Verkehrstafeln dicht an dicht. Das stört Anwohnerinnen und Anwohner: Die Tempo-30-Zone sollte bereits neben der Bushaltestelle «Fohrhölzli» beginnen, finden sie. Kanton und Gemeinde erklären, warum das nicht möglich ist.
Für die Hersteller von Verkehrstafeln dürften die vielen Schilder beim Rotrischweg eine Freude sein, meint Walter Böhlen. Er sagt es nicht ohne Ironie. Denn der Schilderwald in seinem Quartier stört ihn. Und mit ihm stören sich daran weitere Anwohnerinnen und Anwohner, die den Weg zur Bushaltestelle «Fohrhölzli» an der Badenerstrasse regelmässig nutzen.
Tatsächlich stehen am Rotrischweg, den nur Zubringer befahren dürfen, in dichter Folge mehrere Verkehrstafeln, die verlangen, das Tempo kontinuierlich zu drosseln: Innerhalb von knapp 100 Metern von 80 auf 50 und schliesslich auf 30 Stundenkilometer. Das sind viele Tafeln auf engem Raum – dafür hat Walter Böhlen, der für die FDP 26 Jahre lang im Niederrohrdorfer Gemeinderat war, kein Verständnis. Anfang Juni wandte er sich an den zuständigen Niederrohrdorfer Gemeinderat und Parteikollegen Stephane Huguenin und wollte von ihm wissen, warum die Tempo-30-Signalisation «nicht unmittelbar bei der Einmündung Kantonsstrasse aufgestellt» wurde. Dorthin gehöre diese Geschwindigkeitsregelung. Am aktuellen Standort behindere die «30»er-Tafel die Durchfahrt von Kehrichtfahrzeugen und anderen Zubringer-Lastfahrzeugen, beispielsweise Landwirtschaftsoder Schneeräumungs-Fahrzeugen. Unnötig gefährdet würden in der Tempo-50-Zone auch Fussgänger, die zur Bushaltestelle laufen, oder Eltern mit Kleinkindern, auch der Radweg führt hier entlang. Walter Böhlen bat den Gemeinderat zu veranlassen, dass die Tafel an die Einmündung bei der Kantonsstrasse versetzt wird. «Das macht Sinn.»
Standort wurde maximal ausgereizt
Die Situation sei auch aus ihrer Sicht «nicht ganz befriedigend», antwortete ihm Gemeinderat Huguenin. Allerdings sei die Signalisation der neuen Tempo-30-Zone auf dem Rotrischweg vorgängig mit der Sektion Verkehrssicherheit des Kanton Aargau besprochen und maximal ausgereizt worden. «Leider ist es aufgrund der Gesetzgebung nicht möglich, den Standort weiter zur Kantonsstrasse hin zu schieben.» Das bestätigt auf Anfrage auch die Niederrohrdorfer Bauverwaltung. In Absprache mit dem Kanton habe man einen Standort für das Verkehrssignal Höchstgeschwindigkeit «30» so nahe wie möglich an der Badenerstrasse gesucht.
Tempo-30-Zone beginnt im Quartier
Warum die «30»er-Tafel schliesslich an ihrem aktuellen Standort platziert wurde, erklärt im Detail Harald Potthast, Experte für Verkehrssicherheit beim Kantonalen Verkehrsdepartement. Die Situation lasse sich wie folgt einordnen: «Wer von der Badenerstrasse in den Rotrischweg einbiegt, kommt aus dem Ausserortsbereich, wo grundsätzlich 80 km/h gelten. Mit dem Signal «50 generell» wird angezeigt, dass ab hier der Innerortsbereich beginnt.» Die anschliessende Tempo-30-Zone sei insofern eine besondere, örtlich begrenzte Verkehrsanordnung für den Quartier- beziehungsweise für den Siedlungsbereich. Potthast: «Die beiden Signale haben nicht dieselbe Funktion.» Das Signal «50 generell» markiere den Übergang vom Ausserorts- in den Innerortsbereich; die Tempo-30-Zone lege für den bezeichneten Bereich eine tiefere Höchstgeschwindigkeit fest.
Eine Tempo-30-Zone bei der Abzweigung von der Badenerstrasse wäre nicht angezeigt, weil der erste Abschnitt des Rotrischwegs noch nicht dem eigentlichen Siedlungsbereich entspricht. Tempo-30-Zonen sind für Quartier- und Siedlungsbereiche vorgesehen, nicht für unbebaute Abschnitte oder Waldabschnitte. Deshalb beginnt die Tempo-30-Zone erst weiter oben, wo der entsprechende Siedlungsbereich erreicht wird. – Tatsächlich wurde die Signalisation «30» vor der ersten Treppe installiert, die zum Reihenhaus der Familie Böhlen führt.
Dass mehrere Signale auf relativ engem Raum aus Sicht von Anwohnenden auffallen können, sei nachvollziehbar, meint Potthast. Die bestehende Signalisation bildet jedoch die geltende Verkehrsregelung korrekt ab: zuerst der Beginn des Innerortsbereichs mit «50 generell», anschliessend der Beginn der besonderen Tempo-30-Zone. Auch das Fahrverbot mit Ausnahme Zubringer ändere daran nichts; es regle den zulässigen Verkehr, ersetze aber keine Geschwindigkeitssignalisation.
Heidi Hess