Bezirksgericht Baden: Das Gericht blieb unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft
Ehemalige Führungskräfte der Kiesgrube Steiacher in Mägenwil fochten zwei Strafbefehle vor dem Bezirksgericht Baden an. Die Urteile des Gerichts liegen nun vor. Obwohl sie milder ...
Bezirksgericht Baden: Das Gericht blieb unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft
Ehemalige Führungskräfte der Kiesgrube Steiacher in Mägenwil fochten zwei Strafbefehle vor dem Bezirksgericht Baden an. Die Urteile des Gerichts liegen nun vor. Obwohl sie milder ausfallen, zieht einer der Beschuldigten die Sache weiter.
Tief beleidigt wirkten die zwei Beschuldigten an der Gerichtsverhandlung Mitte April vor Bezirksgericht (der «Reussbote» berichtete). Sie wehrten sich gegen ihre Verurteilung. Einer sagte nichts vor Gericht, der andere sprach umso mehr. Es war der 57-jährige Österreicher. Ihm wird vorgeworfen, dass er nach dem Abbruch einer Böschung, Ende 2021, in der Kiesgrube Steiacher in Mägenwil zur Sicherung eine Gunitwand (Spritzbetonwand) erstellen liess. Das Problem: Er holte weder eine Baubewilligung dafür ein noch informierte er den Kanton. Dies in einer wegen des Gewässerschutzes sensiblen Gegend ausserhalb der Bauzone mit Auflagen. Dafür verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Verstosses gegen das Gewässerschutzgesetz und das kantonale Baugesetz per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 39 600 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu kam eine Busse von 10 000 Franken und die Strafbefehlsgebühr. Das Bezirksgericht Baden hat den Mann jetzt vom Verstoss gegen das Gewässerschutzgesetz freigesprochen. Es verurteilte ihn aber wegen Widerhandlung gegen das Baugesetz zu einer Busse von 3000 Franken und der Zahlung der Verfahrenskosten von 3035 Franken. Zahlt er die Busse nicht, gibt es eine Ersatzfreiheitsstrafe. Dem anderen Beschuldigten, einem 60-jährigen Schweizer aus dem Reusstal, der sich nicht weiter äussern wollte (was legitim ist), wurde zur Last gelegt, einen Dieseltank mit 2000 Liter Fassungsvermögen, mit welchem Bagger betankt werden, innerhalb des Abbauperimeters platziert zu haben. Damit habe er das Risiko einer Gewässerverschmutzung in Kauf genommen. Wegen Verstosses gegen das Gewässerschutz erhielt er von der Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 24 000 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgebrummt, zusätzlich eine Busse von 3000 Franken und die Bezahlung der Strafbefehlsgebühr. Das Bezirksgericht hat auch diese Strafe gemildert. Es reduzierte die Geldstrafe um die Hälfte, auf 12 000 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 2550 Franken berappen.
Laut Auskunft des Bezirksgerichts Baden hat der Beschuldigte, der wegen des Dieseltanks verurteilt wurde, Berufung angemeldet.
Marc Benedetti