Diebe: zugedröhnt und dilettantisch
05.08.2025 MellingenEin 24-Jähriger war vor dem Bezirksgericht Baden wegen mehrfachen Diebstahls angeklagt
Einer der drei Tatverdächtigen, die im März 2024 bei einem Einbruch im Hotel Restaurant Löwen in flagranti erwischt wurden, musste sich nun vor Gericht wegen ...
Ein 24-Jähriger war vor dem Bezirksgericht Baden wegen mehrfachen Diebstahls angeklagt
Einer der drei Tatverdächtigen, die im März 2024 bei einem Einbruch im Hotel Restaurant Löwen in flagranti erwischt wurden, musste sich nun vor Gericht wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs sowie
Sachbeschädigung in mehreren Fällen verantworten.
Der Beschuldigte, ein 24-jähriger kenianischer Staatsbürger, der in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist, erschien selbst nicht zur Verhandlung. Er wurde im Abwesenheitsverfahren von seinem Pflichtverteidiger vertreten. Laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft betraten der Beschuldigte Mario B. (Name von der Redaktion geändert) sowie seine beiden Mittäter am 13. März 2024 gegen 23.40 Uhr die unverschlossene Lobby des «Löwen» in der Absicht, Lebensmittel, Wertgegenstände und Geld zu entwenden. Ein Brecheisen sowie ein Messer wurden später sicher gestellt. Laut Anklage soll einer der Täter zunächst versucht haben, den im Gang aufgestellten Selecta-Automaten aufzubrechen. Als ihm das nicht gelang, übergab er das Brecheisen dem Beschuldigten. «Durch gemeinsames Hebeln und Brechen», sei es den beiden gelungen, die Geldkassette aus dem Automaten zu reissen. Der dritte Komplize soll währenddessen versucht haben, einen Zigarettenautomat aufzubrechen. Darüber hinaus versuchten die Täter den Schlüsselkasten im oberen Stockwerk sowie eine verschlossene Kellertüre aufzubrechen. Weit kamen sie im Anschluss nicht. Sie wurden beim Verlassen des «Löwen» direkt von der Polizei in Empfang genommen, die von einer Servicemitarbeiterin alarmiert wurde. Diese war von dem Lärm aufgeschreckt worden. Laut Staatsanwaltschaft entstand ein Sachschaden von 5500 Franken. Es war nicht das einzige Delikt, das Mario B. zur Last gelegt wurde. Zwei Monate später soll er mit einem anderen Mittäter aus dem Keller eines Mehrfamilienhauses in Baden Alkohol entwendet haben. Die Beute: sechs Dosen Bier, die kurz darauf konsumiert wurden. Neben den Straftaten im Zusammenhang mit den Diebstählen soll der vorbestrafte Beschuldigte mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen haben. Die Staatsanwältin forderte für Mario B. eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten, eine Busse von 500 Franken sowie einen fünfjährigen Landesverweis. Im Falle einer Verurteilung würde ausserdem eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe von 120 Tagessätzen aus einem früheren Verfahren fällig. Die Gastro Group AG als Eigentümer des «Löwen» macht darüber hinaus Zivilforderungen in Höhe von 6000 Franken geltend.
Anwalt fordert Freispruch
Der Pflichtverteidiger forderte in seinem Plädoyer den Freispruch seines Mandanten in fast allen Anklagepunkten. Nur bei der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes sei er schuldig zu sprechen. Bei dem Diebstahl im Restaurant Löwen habe er sich höchstens des geringfügigen Diebstahls schuldig gemacht. Die Strategie der Verteidigung war es in Folge, die Beteiligung ihres Mandanten in Zweifel zu ziehen. Sein Mandant bestreite am Aufbrechen des Automaten und des Schlüsselkastens beteiligt gewesen zu sein, so der Verteidiger. Die Aussagen seiner Mittäter, die bereits vor Gericht verurteilt wurden, seien unglaubwürdig, da diese mit Drogen und Medikamenten zugedröhnt gewesen seien. Einer der beiden behauptete, einen Filmriss gehabt zu haben und sich nicht zu erinnern, wer den Automaten aufgebrochen habe. Die Aussage des Haupttäters, sein Mandant habe das Brecheisen ebenfalls in der Hand gehabt, sei eine falsche Beschuldigung, um die eigene Schuld auf eine weitere Person zu verteilen: «Ein gerichtsnotorisch bekanntes Motiv», so der Anwalt. Der Mittäter sei «sauer» auf seinen Mandanten gewesen, was seine Aussage unter vielen Fluch- und Schimpfworten beweise. Sein Mandant sei zwar mit im Gebäude gewesen, es liege aber weder eine Mittäterschaft noch Gehilfenschaft vor. Im versuchten Aufbruch des Schlüsselkastens sah der Anwalt keinen versuchten Diebstahl, da es den Tätern nicht um die Schlüssel, von deren Existenz sie gar nichts wussten, sondern um Wertgegenstände gegangen sei. Ob der versuchte Aufbruch der Kellertür von den Beschuldigten begangen worden sei, sei nicht zweifelsfrei aus den Akten ersichtlich.
Falls der Beschuldigte am Diebstahl der Geldkassette beteiligt gewesen sei, handele es sich nur um geringfügigen Diebstahl, da solche Automaten lediglich Münzgeld unter dem Grenzwert von 300 Franken enthielten. Ein Hausfriedensbruch liege nicht vor, da die Lobby unverschlossen und öffentlich zugänglich sei. Die direkte Beteiligung am Bier-Diebstahl sah der Verteidiger gleichfalls als nicht erwiesen an. Er forderte, das Strafmass auf eine Busse von 300 Franken wegen Cannabiskonsums sowie 40 Tagessätzen à 30 Franken wegen geringen Diebstahls festzusetzen und die Strafen bedingt auszusprechen. Auf einen Landesverweis sei zu verzichten. Das Bezirksgericht wird das Urteil schriftlich eröffnen. Der «Reussbote» informiert.
Michael Lux