Die neue Grünflächenziffer in der Nutzungsplanung sorgt bei vielen Hausbesitzern für Ärger
Bis zum 20. März liegt die Allgemeine Nutzungsplanung der Gemeinde Remetschwil öffentlich auf. Für Kopfschütteln sorgt bei vielen Hausbesitzern, dass sie ihre ...
Die neue Grünflächenziffer in der Nutzungsplanung sorgt bei vielen Hausbesitzern für Ärger
Bis zum 20. März liegt die Allgemeine Nutzungsplanung der Gemeinde Remetschwil öffentlich auf. Für Kopfschütteln sorgt bei vielen Hausbesitzern, dass sie ihre Grundstücke mehr begrünen müssen. Das beträfe nur Neubauten, bei einem Umbau (oder Verkauf) aber auch die anderen Hausbesitzer.
Eine mehrjährige «Grossbaustelle» ist bald abgeschlossen, Remetschwil hat seine Allgemeine Nutzungsplanung revidiert. Die Arbeit begann 2018/2019. Die Bevölkerung von Remetschwil konnte sodann vom 4. Mai bis 6. Juni 2023 mitwirken. Der Kanton prüfte die Sache. Der Vorprüfungsbericht vom Oktober 2025 lobt die Revision und verlangte nur wenige Anpassungen, die bereits vorgenommen worden sind. Beispielsweise wollte der Kanton einen besseren Schutz im Ortsteil Sennhof. Ansonsten schrieb er: «Die Gemeinde Remetschwil hat eine umfassende Revision der Nutzungsplanung durchgeführt, die den Anforderungen des kantonalen Richtplans und der Bundesgesetzgebung entspricht. Die sorgfältig erarbeitete Vorlage berücksichtigt die Ergebnisse der Mitwirkung und der regionalen Abstimmung.»
Der Entwurf liegt öffentlich auf
Seit 18. Februar liegt nun der definitive Entwurf der Nutzungsplanung mit allen Dokumenten öffentlich auf; online auf der Gemeinde-Website, unter «Aktuell», und in Papierform. Ein «besorgter Einwohner», Fridolin Koch, machte die Medien mit einem Leserbrief auf einen Knackpunkt aufmerksam, der die Eigenheimbesitzer betrifft. Es geht um die Grünflächenziffer. «Sie verlangt, dass bis zu 50 Prozent der Parzellenfläche begrünt werden muss», erklärt Koch.
Die Umgebungs-Fläche müsse eine Bodenmächtigkeit (A- und B-Horizont) von 50 Zentimeter aufweisen. Nicht anrechenbar sind Treppen, Stützmauern, Gartensitzplätze, Vorplätze. Dies habe schon am Infoabend zur Allgemeinen Nutzungsplanung im Herbst für Diskussionen gesorgt. Im Mitwirkungsverfahren 2023 hätten sich 17 Personen dagegen ausgesprochen. Dennoch blieb die Vorschrift im Entwurf. «Die Gemeinde Remetschwil will sich damit ökologisch profilieren», sagt Fridolin Koch, «bei einer Tiefgarage kann man es schaffen, darüber viel Grün zu pflanzen. Aber wenn das Haus einen Swimming-Pool hat, können die Hausbesitzer dieses Ziel unmöglich erreichen.» Viele Häuser hätten wegen der Hanglage in Remetschwil auch begrünte Bergsicherungen mit Steinen; doch diese Vegetation zählt teilweise nicht. Koch will eine Einsprache machen. Pikant: Fridolin Koch sass in der Kommission Bau und Nutzung, welche den Gemeinderat beriet, und arbeitete also mit an der Nutzungsplanung. Franziska und Otto Mächler werden ebenfalls eine Einwendung bei der Gemeinde einreichen, die von weit über 100 Personen mitunterschrieben wurde. Auch sie stehen der Grünflächenziffer kritisch gegenüber. Franziska und Otto Mächler sagen: «Remetschwil ist doch bereits sehr grün. Aus unserer Warte schiesst man da mit Kanonen auf Spatzen und will ein unrealistisches Szenario durchziehen.» Remetschwil sei nicht die einzige Gemeinde, welche Probleme mit dieser Vorschrift habe. Sie geben zu bedenken, dass ein Grundstück dadurch auch an Wert verliert.
«Einsprachen sind zu erwarten»
Laut dem Remetschwiler Gemeindeschreiber Roland Mürset sind bereits einige Einsprachen eingegangen. Das erstaunt ihn nicht. «Einsprachen sind zu erwarten bei einer kompletten Überarbeitung der Nutzungsplanung. Es ist ja der Moment, wo sich die Bevölkerung äussern kann», sagt er. Die Auflage laufe noch bis zum 20. März. Der Gemeindeschreiber bestätigt, dass die Grünflächenziffer das Thema ist, welches die Leute bewegt. «Diese Vorschrift gab es bisher nicht und sie wird neu eingeführt.» Sie betreffe jedoch nur Neubauprojekte. Bei bestehenden Bauten gilt der Besitzstand. «Sobald aber ein Baugesuch vorliegt, also bei einer baulichen Veränderung, wird auch bei bestehenden Bauten die Grünflächenziffer angeschaut.», sagt Mürset. Zum Sinn des Ganzen erklärt er, neben dem Klimaschutz solle auf diese Weise beispielsweise die Versiegelung begrenzt werden, «also weniger Beton und Asphalt». Es ermöglicht die Versickerung von Regenwasser. Weitere positive Nebeneffekte sind die Durchgrünung der Gemeinde oder die Reduktion der Hitze in Siedlungen.
Marc Benedetti