E-Roller dürfen neu 25 km/h fahren
22.07.2025Seit dem 1. Juli gelten neue Vorschriften für E-Bikes, E-Trottinette, -Scooter, -Roller und -Cargobikes
Die Trendfahrzeuge werden immer beliebter. E-Roller und E-Scooter werden meist von Jugendlichen gefahren. Nun hat der Bund ab dem 1. Juli neue Vorschriften erlassen, um Wildwuchs ...
Seit dem 1. Juli gelten neue Vorschriften für E-Bikes, E-Trottinette, -Scooter, -Roller und -Cargobikes
Die Trendfahrzeuge werden immer beliebter. E-Roller und E-Scooter werden meist von Jugendlichen gefahren. Nun hat der Bund ab dem 1. Juli neue Vorschriften erlassen, um Wildwuchs vorzubeugen.
Sie sind mitten unter uns. Die sogenannten Trendfahrzeuge werden meist von Jugendlichen genutzt und oft ohne Helm gefahren, die Unfälle häufen sich. Nun hat der Bund Vorschriften erlassen. Diese sind seit dem 1. Juli in Kraft. Doch was hat sich geändert und was bleibt gleich? Bereits haben einige Kantonspolizeien dazu selbst gedrehte Videos auf den Sozialen Medien aufgeschaltet, um junge Leute anzusprechen. Der «Reussbote» fragte dazu bei der Kapo Aargau nach. Bernhard Graser, Mediensprecher der Kapo Aargau schreibt: «Die Kapo Aargau hat bereits mehrfach Videos zum Thema E-Scooter publiziert. Diese stossen stets auf grosses Interesse und erzielen dementsprechend eine riesige Reichweite. Weil das ganze Thema omnipräsent ist, werden wir sicher weitere Videos produzieren. Da wir jedoch erst im Mai ein Video zum Thema veröffentlicht haben, warten wir vorläufig zu.» Was man nicht wolle, sei die meist jugendlichen Nutzer dazu ermuntern, zu zweit auf E-Rollern unterwegs zu sein. Wichtiger wäre, anzuregen, dass sie einen Helm tragen. «Wir machen uns aber keine Illusionen, dass viele diesen uncoolen Rat der Kapo befolgen würden», so Graser weiter.
Helmpflicht ist nicht enthalten
Die Helmpflicht ist bei den neuen Vorschriften nicht enthalten. Während Velofahrerinnen und -fahrer vermehrt auf freiwilliger Basis einen Helm tragen, ist bei Fahrerinnen und Fahrern von E-Scootern und E-Rollern dies meist nicht der Fall. Es kommt daher immer wieder zu Unfällen mit Kopfverletzungen. So stürzte am Donnerstagabend in Bremgarten ein 56-jähriger E-Scooterfahrer schwer und musste mit der Ambulanz ins Kantonsspital Aarau gebracht werden. Der Verunfallte trug keinen Helm.
Allgemein betreffen die neuen Verordnungen vor allem E-Roller (die aussehen wie Töffli), Vespas oder Motorräder. Explizit ausgenommen davon sind E-Trottis, also Zweiräder ohne Sitzplatz, auf denen man stehen muss. Bei den neuen Verordnungen dürfen Personen ab 16 Jahren E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 Stundenkilometer fahren. Auch zu zweit fahren ist erlaubt, sofern das Fahrzeug einen dafür vorgesehenen Sattel und Fussstützen hat. Für 14- bis 15-Jährige hingegen gilt: Sie dürfen nur alleine unterwegs sein und benötigen einen Töfli-Ausweis. Unverändert gilt: Der Motor darf eine Dauerleistung von maximal 500 Watt haben und das Fahrzeug maximal 250 Kilogramm wiegen. Was es nicht braucht ist ein Kontrollschild. Bei E-Scootern darf weiterhin nur eine Person fahren, die Höchstgeschwindigkeit bleibt aufgrund der Unfallzahlen bei 20 Stundenkilometern. Sie gehören ausserdem nicht auf das Trottoir, sondern wie Velos auf die Strasse. Sie müssen zudem über Bremsen und Licht verfügen. Was generell verboten ist, die E-Scooter oder E-Roller zu frisieren.
Kapo und Repol kontrollieren
Die immer häufigeren Trendfahrzeuge wie E-Trottis und E-Scooter beschäftigen die Polizei zunehmend. «Wir von der Kantonspolizei Aargau und auch die Regionalpolizeien haben deshalb stets ein Auge darauf und führen regelmässig Kontrollen durch. Der Fokus liegt auf der Geschwindigkeit, dem technischen Zustand und darauf, ob die meist im Teenager-Alter befindlichen Lenker berechtigt sind, ein solches Gefährt zu fahren», führt Polizeisprecher Bernhard Graser aus. Es sei leider immer noch vielen Jugendlichen und auch deren Eltern nicht bewusst, dass ein Mindestalter von 14 Jahren mit Mofa-Führerausweis gilt, um einen E-Roller oder E-Scooter zu fahren. «Wer keinen Mofa-Ausweis besitzt, darf erst ab 16 Jahren ein solches Gefährt fahren», so Graser.
Bei Verstössen gegen die neuen Vorschriften werden fehlbare Fahrerinnen oder Fahrer je nach Alter an die Jugendanwaltschaft oder an die Staatsanwaltschaft verzeigt. Technisch manipulierte – frisierte – Fahrzeuge stellt die Polizei sicher.
Debora Gattlen