Stadt übernimmt Kosten für Streitfall nicht
Am 15. August hat der «Reussbote» über einen Antrag von Beat Gomes mit dem Titel «Prozessuale Kostenübernahme im Streitfall Stadt Mellingen vs. Thérèse Bächer-Hirt» berichtet. Wie damals in ...
Stadt übernimmt Kosten für Streitfall nicht
Am 15. August hat der «Reussbote» über einen Antrag von Beat Gomes mit dem Titel «Prozessuale Kostenübernahme im Streitfall Stadt Mellingen vs. Thérèse Bächer-Hirt» berichtet. Wie damals in Aussicht gestellt, hat der Stadtrat das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8. Juli eingehend besprochen und in diesem Zusammenhang auch das Begehren von Beat Gomes um die Übernahme der gesamten Prozess- und Parteikosten durch die Stadt Mellingen noch einmal geprüft.
Der Stadtrat Mellingen hat beschlossen, dass er dem Entscheid des Verwaltungsgerichts abschliessend folgt. Das Verwaltungsgericht hat die Kosten- und Entschädigungsfolgen, welche nach dem Unterliegerprinzip durch die Gegenpartei zu bezahlen sind, stark reduziert. Diese vom Verwaltungsgericht rechtskräftig festgelegte Parteientschädigung von 24 000 Franken wird der Gegenpartei in Rechnung gestellt.
Der Stadtrat kann und will sich als Exekutive nicht über den Entscheid des Gerichts hinwegsetzen. Es ist die Aufgabe des Stadtrats, sorgsam mit den Geldern der Steuerzahlenden umzugehen. Es fehlt zudem eine Rechtsgrundlage, die eine Kostenübernahme durch die Stadt auf freiwilliger Basis ermöglichen würde. Ausserdem findet es der Stadtrat nicht angebracht, einen möglichen Präzedenzfall auf moralischer Basis zu schaffen, der auch künftig aufgerufen werden und wiederholt zu Diskussionen führen könnte. Beide Parteien stehen auch nach der Urteilseröffnung miteinander im Dialog und sind bestrebt, den Streitfall damit endgültig beizulegen. (zVg)