Diesen Monat kontrolliert die Polizei im Kanton und auch die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal vermehrt Velofahrende. Das Fazit ist erschreckend. Viele fahren trotz Nebel und Dunkelheit ohne Beleuchtung.
Mit der zunehmenden Dunkelheit im Herbst und Winter steigt auch das ...
Diesen Monat kontrolliert die Polizei im Kanton und auch die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal vermehrt Velofahrende. Das Fazit ist erschreckend. Viele fahren trotz Nebel und Dunkelheit ohne Beleuchtung.
Mit der zunehmenden Dunkelheit im Herbst und Winter steigt auch das Unfallrisiko für Fahrerinnen und Fahrer von Velos, Mofas sowie E-Bikes erheblich. Im Fokus der Verkehrskontrollen der Polizei stehen daher am Morgen und am Abend jeweils die Fahrzeugbeleuchtung, insbesondere jene der Fahrräder. Anfangs November wurde die Aktion «Lux» im ganzen Kanton durch Kantons- und Regionalpolizeien durchgeführt. «Wir kontrollieren vermehrt gegen Abend und am Morgen, wenn es noch dunkel ist», sagt Wachtmeister Jörg Anthamatten, Verkehrssicherheitsbeauftragter bei der Repol Rohrdorferberg-Reusstal. Angehaltene werden auf die Gefahren hingewiesen. «Wir ermahnen Kinder und Jugendliche, die ohne Licht unterwegs sind», führt er aus. Doch bei Wiederholung geht es weniger glimpflich ab. Es können Bussen ausgesprochen und bei Minderjährigen droht zudem eine Verzeigung an die Jugendstaatsanwaltschaft. «In der Nacht und bei Nebel ist immer das Licht am Fahrrad einzuschalten», so Anthamatten. Das sei nicht nur Pflicht, sondern diene auch zur eigenen Sicherheit. Bei schlechten Lichtverhältnissen und Dunkelheit würden andere Verkehrsteilnehmende Velofahrerinnen und -Fahrer nur schlecht auf Strassen sehen. Sinn machen daher Leuchtstreifen an Kleidung oder Schuhen und Reflektoren in den Speichen der Räder. «Alles was reflektiert eignet sich sehr gut, um sich sichtbar zu machen», so Anthamatten. Das gelte aber nicht nur für Fahrradfahrerinnen und -fahrer. Auch Fussgängerinnen und Fussgänger seien in der Dunkelheit gefährdet. Deshalb sollten auch diese darauf achten, dass sie in der Nacht von weitem sichtbar sind. Vor allem beim Tragen von dunkler Kleidung seien diese bei der Querung von Strassen schlecht sichtbar. «Wenn etwas passiert, hat das meist schwerwiegende Folgen», mahnt Anthamatten. Die Beleuchtungspflicht für Fahrräder und E-Bikes ist zudem im Strassenverkehrsgesetz und der Zulassungsverordnung verankert.
Angepasstes Fahren berücksichtigen
«Reussbote»-Leserin Corinne Gisler aus Remetschwil stört sich vor allem an der nicht angepassten Fahrweise von Kindern und Jugendlichen, wenn diese mit ihren Velos oder E-Rollern am Morgen unterwegs sind. «Ich sehe jeden Morgen in Niederrohrdorf beim Kreisel Gemeindehaus und in Fislisbach bei der Querung der Hauptstrasse auf der Höhe Bushaltestelle Gemeindehaus, dass ohne zu schauen Strassen gequert und zusätzlich kein Licht vorhanden ist», sagt sie. Dazu komme, dass oft rumgealbert werde und sich gegenseitig waghalsig überholt werde. Das führe zu brenzligen Situationen auf den Strassen. «Die Repol Rohrdorferberg-Reusstal, aber auch andere Polizeikorps im Aargau, führen regelmässig Kontrollen durch. Wir können aber nicht alle anhalten und ihnen sagen, wie sie sich im Alltag zu verhalten haben», sagt Anthamatten auf Nachfrage des «Reussbote».
Licht regelmässig kontrollieren
Die Polizei ruft im ganzen Kanton Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf, die Beleuchtung am Fahrrad, Mofa oder Auto zu kontrollieren und, wenn nötig, in Ordnung zu bringen. Besonders appelliert die Polizei an Eltern, die Velos ihrer Kinder regelmässig zu kontrollieren. Dies getreu nach der Devise «sehen und gesehen werden». Anthamaten sagt: «Eine gute Beleuchtung sorgt für die eigene Sicherheit.» Die Repol Rohrdorferberg-Reusstal werde weiterhin Lichtkontrollen durchführen. «Mit einem gut sichtbaren Zweirad schützt man nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmenden», so Anthamatten.
Debora Gattlen