Feuer machen und das Abbrennen von Feuerwerk ist im ganzen Kanton Aargau verboten
Die Brandgefahr hat sich in den letzten Tagen weiter erhöht. Seit Dienstag gilt ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Das hat auch Konsequenzen für die Bundesfeiern.
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Feuer machen und das Abbrennen von Feuerwerk ist im ganzen Kanton Aargau verboten
Die Brandgefahr hat sich in den letzten Tagen weiter erhöht. Seit Dienstag gilt ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Das hat auch Konsequenzen für die Bundesfeiern.
Zuerst hiess es, der Kanton Aargau entscheide am Mittwoch (Ausgabe vom Dienstag), nun sind die Würfel bereits Anfang Woche gefallen. Dennoch ist der Kanton wenige Tage vor dem 1. August spät dran. Vor allem für diejenigen, welche bereits Feuerwerk gekauft haben.
Gefahrenstufe weiter erhöht
Doch die Lage ist sehr ernst. Die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) und der Kanton haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 5 von 5 erhöht. Das bedeutet «sehr grosse Waldbrandgefahr». Sehr heisse Bodenfeuer und grossflächig brennende Baumkronen sind möglich. Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügte ein absolutes Feuerverbot im Freien. Es ist seit Dienstag 12 Uhr gültig und umfasst auch ein Feuerwerksverbot. Auch Höhenund 1.-August-Feuer wurden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit untersagt. Das Verbot ist notwendig, weil Böden, Felder, Bäume und Büsche ausgetrocknet sind und sich die Gefahr weiter erhöht hat. Das Verbot bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Die Bevölkerung wird angewiesen, folgende Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten: 1. Kein Feuern im Freien, auch nicht im eigenen Garten. 2. Kein Abbrennen von Feuerwerk, auch kein Kleinfeuerwerk (Zuckerstöcke und Ähnliches). 3. Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen. Die Verwendung von Gasund Elektrogrills ist mit Vorsicht erlaubt. Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trage die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern. Bis Anfang Woche gab es nur kommunale und keine flächendeckende Regelung. Einzelne Gemeinden handelten schliesslich, weil der Kanton so lange zuwartete. Mägenwil, Wohlenschwil und Birmenstorf erliessen vor dem Entscheid eigene Feuer- und Feuerwerksverbote für die Bundesfeier. Remetschwil sagte wegen der Waldbrandgefahr das Höhenfeuer ab. Auch Birrhard verzichtet auf Feuer und Fackelumzug. Alternativ findet ein Lampionumzug mit elektrischer Beleuchtung statt, teilt die Gemeinde mit. Auch in Wohlenschwil ersetzen LED-Lampen diesmal die Fackeln.
Marc Benedetti