Ein Regionalpolizist stand wegen Tätlichkeit und Amtsmissbrauch vor dem Bezirksgericht Baden
Als die Polizei im November 2023 beim Tatort eintraf, leistete eine Frau starken Widerstand. Dabei wurde ein Regionalpolizist verletzt, der danach auch der Frau Schmerzen zufügte. Sie ...
Ein Regionalpolizist stand wegen Tätlichkeit und Amtsmissbrauch vor dem Bezirksgericht Baden
Als die Polizei im November 2023 beim Tatort eintraf, leistete eine Frau starken Widerstand. Dabei wurde ein Regionalpolizist verletzt, der danach auch der Frau Schmerzen zufügte. Sie erstattete Anzeige. Das Gericht aber sprach den Polizisten frei.
Am Bezirksgericht Baden wurde vergangene Woche ein Gerichtsfall verhandelt, der sich auf einen Vorfall in Oberrohrdorf bezog. Passiert ist er vor zwei Jahren, Ende November 2023. Damals kam es zu einem heftigen Streit auf dem Parkplatz des Restaurants Bänkli, bei welchem Frauen ein Auto demolierten. Der «Reussbote» berichtete darüber in seiner Ausgabe vom 1. Dezember 2023: Gemäss damaliger Auskunft der Regionalpolizei Rohrdorferberg sollen sich die Frauen in einem «psychischen Ausnahmezustand» befunden haben. Insgesamt vier Polizeipatrouillen fanden sich nach einem Notruf vor Ort ein, die Kantonspolizei, die beiden Regionalpolizeien Rohrdorferberg und Bremgarten sowie auch die Stadtpolizei Baden.
Nach Eintreffen der Polizei sollen zwei Frauen versucht haben, sich abzusetzen. Der Polizei gelang es allerdings, sie festzunehmen und auf den Polizeiposten zu bringen. Im Vorfeld hatte sich eine Frau heftig gewehrt, wie Augenzeugen gegenüber dem «Reussbote» damals aussagten. Die Stimmung sei hitzig gewesen, hatte auch die Kantonspolizei mitgeteilt. Die Regionalpolizei Rohrdorferberg kommentierte, bei Vollmond sei im ganzen Kanton immer viel los.
Polizist versetzt der Frau einen Stoss
Nun wurde dieser Vorfall aus dem November 2023 vor dem Bezirksgericht Baden erneut aufgerollt, weil eine der Frauen Anzeige gegen einen der Polizisten eingereicht hatte. Die Frau beschuldigte einen Beamten der Regionalpolizei Rohrdorferberg, der mittlerweile pensioniert ist, ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben und ihr dabei das Nasenbein gebrochen zu haben.
Über diesen Gerichtsfall berichtete die «Aargauer Zeitung» kürzlich. Laut Bericht musste der Repol-Beamte die Frau beaufsichtigen. Ihr waren bereits Handschellen angelegt worden, sie schrie und leistete aber weiterhin starken Widerstand. Sie äusserte sich nicht nur wortstark, sondern griff den Polizisten auch körperlich an. Wie der ehemalige Polizist vor Gericht schilderte, habe die Frau nach ihm getreten und ihn am Schienbein und am Oberschenkel verletzt. Der Polizist befürchtete zudem eine «Kopfnuss». Der Regionalpolizist habe sich in dieser Situation Distanz verschaffen wollen und ihr einen Stoss versetzt. Wo genau seine Hand gelandet sei, könne er heute nicht mehr sagen. Auf dem Oberkörper oder im Gesicht? Nachweislich falsch ist, dass er der Frau das Nasenbein gebrochen hat. Das zeigten medizinische Abklärungen.
Die Anklageschrift hält heute fest, dass er ihr mit seiner rechten Hand aus einer Distanz von circa 20 Zentimetern zügig geradeaus ins Gesicht geschlagen habe, was bei der Frau Schmerzen verursachte.
Entscheid auf Freispruch
Wie die Zeitung weiter schreibt, stellte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl aus wegen Tätlichkeiten und Amtsmissbrauch. Der Regionalpolizist erhob dagegen Einspruch.
Das Verfahren wegen Tätlichkeit musste schliesslich eingestellt werden, weil Verfahrensfehler aufgetreten waren. Laut Verteidiger des Polizisten hatte die Frau zuerst den Kollegen des Beschuldigten belastet. Erste Einvernahmen waren da bereits durchgeführt worden. Eigentlich hätte aber ein neuer Strafantrag gestellt werden müssen. Letztlich bezeichnete Gerichtspräsident Daniel Peyer die Befragungen aus diesen Gründen als nicht verwertbar. Am Resultat hätte es aber ohnehin nichts geändert, fügte er an. Der Polizist habe nichts falsch gemacht. Er müsse sich nicht alles gefallen lassen, so der Gerichtspräsident. Und er meinte auch, der Polizist habe sich gegen die Frau, die ihn getreten habe, angemessen gewehrt.
Aus diesem Grund wurde auch die Anklage Amtsmissbrauch hinfällig. Der Gerichtspräsident entschied auf Freispruch, weil viel zu wenig vorliege, als dass in diesem Fall ein Missbrauch anzunehmen sei. (hhs)