Bezirksgericht Baden: Ein Tierhalter aus Mägenwil stand wegen Tierquälerei und weiteren Delikten vor Gericht
Laut Anklageschrift stellte der Veterinärdienst des Kantons bei Kontrollen diverse strafbare Handlungen im Zusammenhang mit der Schaf- und Kuhhaltung des ...
Bezirksgericht Baden: Ein Tierhalter aus Mägenwil stand wegen Tierquälerei und weiteren Delikten vor Gericht
Laut Anklageschrift stellte der Veterinärdienst des Kantons bei Kontrollen diverse strafbare Handlungen im Zusammenhang mit der Schaf- und Kuhhaltung des Landwirts fest. Dieser fühlte sich vom Amt schikaniert und wehrte sich in der Verhandlung am Bezirksgericht erfolgreich.
Die Liste der Anklagepunkte, die dem Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt wurden, war lang: Unter anderem wurden dem Tierhalter aus Mägenwil mehrfache vorsätzliche oder fahrlässige Tierquälerei, mehrfache fahrlässige, teilweise vorsätzliche Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz sowie mehrfache vorsätzliche oder fahrlässige Übertretung gegen das Tierseuchengesetz vorgeworfen. Die Anklage stützte sich dabei vor allem auf Kontrollen des Veterinäramts aus den Jahren 2024 und 2025. Auf fünf Seiten listete die Anklageschrift die festgestellten Missstände aus Sicht des Amtes auf – in teils drastischen Worten. Bei einer Aue, also einem Mutterschaf, habe man beispielsweise eine «komplette Ablösung einer Euterhälfte» festgestellt. Die Haut habe sich bis zum Sprunggelenk abgelöst. «Die Wunde war fleischig mit Entzündungszeichen mit vereinzelten Eiter- und Blutansammlungen», wird der Veterinärdienst in der Anklageschrift zitiert. Die sogenannte «Mastitis» habe zu einer starken Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Tieres geführt. Es habe dabei sogar die Gefahr einer Blutvergiftung bestanden, die zum Tod hätte führen können.
Das Amt warf dem Meisterlandwirt vor, das besagte Schaf mit einem nicht geeigneten Antibiotikum behandelt zu haben – ohne Konsultation eines Tierarztes. Mit dem gleichen Antibiotikum habe er ein lahmendes Mastlamm behandelt. Dieses habe Schmerzen erlitten, die bei korrekter Behandlung vermeidbar gewesen wären, heisst es in der Anklageschrift. Als Tierquälerei wertete die Staatsanwältin auch den Zustand von vier Kühen, die laut Bericht des Amtes lahmten und wegen fehlender oder falscher Behandlung ebenfalls unnötig Schmerzen erlitten hätten.
Der Landwirt hatte ausserdem darauf verzichtet, die Tiere von der Herde zu trennen, was aus Sicht des Veterinärdienstes das Leiden der Tiere verringert oder verkürzt hätte. Anlässlich einer weiteren Kontrolle in Wohlenschwil im Frühjahr 2025 wurde bemängelt, dass mehrere Mutterschafe und Lämmer auf der Weide ein massiv mit Kot verschmutztes Hinterteil aufwiesen. Eine Aue habe deutliche Symptome eines Räude-Befalls gezeigt. Der Beschuldigte habe seinen Tieren nicht die notwendige Unterbringung, Pflege und Behandlung zukommen lassen und damit zugelassen, dass deren Wohlbefinden eingeschränkt worden sei, so die Staatsanwaltschaft.
Tierarzt gab Beschuldigtem recht
Ein ganz anderes Bild ergab sich bei der Befragung des Beschuldigten durch Gerichtspräsident Daniel Peyer. Der Tierhalter widersprach in seiner Aussage dem Vorwurf, er habe den Tierarzt im Falle des Schafs mit dem entzündeten Euter nicht hinzugezogen: «Ich habe den Tierarzt angerufen. Er hat mir bestätigt, dass die Behandlung korrekt ist», sagte er. Er habe in der Vergangenheit gute Erfahrung mit dem Antibiotikum gemacht. Die lahmenden Kühe habe er mit einem sogenannten Klauenbad, das gegen Bakterien helfe, behandelt. Auch schneide er den Kühen regelmässig die Klauen, um Geschwüren und Druckstellen vorzubeugen. Das kranke Mastlamm habe er bewusst separiert, um diesem die nötige Ruhe zur Genesung zu gönnen. (ml) Lesen Sie weiter auf Seite 3