Freude am Wald ginge auch ganz legal
05.06.2026 NaturHeitersberg: Der Forstbetrieb und die angeschlossenen Gemeinden wünschen sich mehr Zusammenarbeit
Der Forstbetrieb Heitersberg macht auf ein Problem im Wald aufmerksam: Unbekannte Mountainbiker errichten Rampen und Hindernisse auf eigene Faust. Räumt man sie weg, sind ...
Heitersberg: Der Forstbetrieb und die angeschlossenen Gemeinden wünschen sich mehr Zusammenarbeit
Der Forstbetrieb Heitersberg macht auf ein Problem im Wald aufmerksam: Unbekannte Mountainbiker errichten Rampen und Hindernisse auf eigene Faust. Räumt man sie weg, sind sie bald wieder da. Dabei wäre der Forstbetrieb durchaus zu Gesprächen bereit.
Die Wälder sind ein beliebtes, und stark genutztes, Naherholungsgebiet. So auch auf dem Heitersberg. Doch es gibt Interessenskonflikte: Manche errichten Bauten im Wald ohne eine Bewilligung einzuholen. Im Waldabschnitt «Erdbeerirai» in Remetschwil wurden jüngst illegal errichtete Bikerschanzen festgestellt, teilt der Forstbetrieb Heitersberg mit. «Wir verstehen, dass der Wald für viele Menschen ein Ort der Erholung, des Sports und der Freiheit ist», heisst es in der Mitteilung. «Biken macht Spass, und der Wunsch, im Gelände eigene Strecken und Sprungelemente zu bauen, ist aus dieser Begeisterung heraus gut nachvollziehbar.»
Eigenbauten nur mit Bewilligung
Dennoch müsse der Forstbetrieb deutlich darauf hinweisen, dass solche Eigenbauten im Wald ohne Bewilligung nicht zulässig seien. Sie gefährdeten nicht nur die Sicherheit, sie würden auch Haftungsfragen aufwerfen, falls etwas passiere. Sie beeinträchtigen auch den Boden, den Wasserhaushalt, den Lebensraum der Waldtiere und die natürliche Waldverjüngung. Das kantonale Waldgesetz regelt, was erlaubt ist und was nicht. So gelten das Reiten und Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen als «nachteilige Nutzungen» und sind verboten. Offizielle Waldstrassen und -wege, wo man biken darf, sind daran zu erkennen, dass sie befestigt und mindestens zwei Meter breit sind. Es gäbe im Gesetz auch Spielraum: Der zuständige Gemeinderat einer Gemeinde kann, mit Zustimmung der Waldeigentümer und des Kreisforstamtes, das Reiten und «nicht motorisierte Fahren» abseits von Waldstrassen und -wegen «auf einzelnen Strecken und bei Vorliegen wichtiger Gründe ausnahmsweise bewilligen». Der Remetschwiler Gemeinderat Roman Wyler gehört dem Verwaltungsrat des Forstbetriebs Heitersberg an. «Leider werden auch Forstwege für die Waldbewirtschaftung oft als Biketrails missbraucht. Die Forstwege sind nicht befestigt und so angelegt, damit der Boden nicht zu sehr beansprucht wird», sagt er. Wenn sie als Bikestrecken genutzt würden, passiere das Gegenteil.
Im ganzen Waldgebiet des Heitersbergs gebe es illegale Pfade. «Kaum sind sie vom Forstbetrieb abgebaut, sind sie nach zwei bis drei Wochen wieder da», schildert Wyler die Situation. Der Forstbetrieb wünschte sich mehr Zusammenarbeit. Sprich: das Einholen einer Erlaubnis. «Wer Interesse an legalen Bikestrecken oder konkreten Projekten im Wald hat, ist herzlich eingeladen, das Gespräch mit dem Forstbetrieb Heitersberg und den Gemeinden zu suchen», sagt Roman Wyler. Sprich: Sich melden statt einfach zu machen. Auch Monika Locher gehört dem Verwaltungsrat des Forstbetriebs an. «Das Problem ist nicht neu, aber akut», sagt die frühere Frau Vizeammann von Oberrohrdorf. «Jede Gemeinde des Forstbetriebs Heitersberg hat Probleme mit illegalen Trails.» Es gibt im Kanton Aargau aber auch legale Trails: Im unteren Suhren- und Wynental (Gebiet Gränichen) wurden offizielle, naturverträgliche Biketrails legalisiert. Im Lägeren-Gebiet wird ein Projekt vorangetrieben. «Das ist ein langwieriger Prozess», sagt Locher.
Hindernisse werden rückgebaut
Die bereits errichteten illegalen Bauten im Waldabschnitt «Erdbeerirai» werden jetzt durch den Forstbetrieb rückgebaut. Er bittet darum, keine weiteren solchen Konstruktionen zu errichten und die Waldwege zu respektieren. Dem Forstbetrieb Heitersberg sind die Gemeinden Oberrohrdorf, Remetschwil, Bellikon, Killwangen und Spreitenbach angeschlossen.
Marc Benedetti

