Tägerig: Gebäude ist vom Einsturz bedroht und eine Gefahr
03.03.2026 TägerigGemeinde und Kanton fordern den Abriss des Bauernhauses an der Kantonsstrasse – der Besitzer bedauert den Kauf und fühlt sich betrogen
Das leer stehende Bauernhaus in Tägerig, direkt an der Kantonsstrasse, zerfällt seit Jahren. Nun verlangen die Behörden, dass es ...
Gemeinde und Kanton fordern den Abriss des Bauernhauses an der Kantonsstrasse – der Besitzer bedauert den Kauf und fühlt sich betrogen
Das leer stehende Bauernhaus in Tägerig, direkt an der Kantonsstrasse, zerfällt seit Jahren. Nun verlangen die Behörden, dass es aus Sicherheitsgründen abgerissen wird. Der Besitzer fühlt sich betrogen. Man verbiete ihm seit Jahren jede Nutzung und zwinge ihn jetzt zum Abriss.
Das Haus mit der Adresse Reusstal 1 fällt auf: Das Dach ist schon halb eingestürzt. Das Grundstück ist dicht von Beerensträuchern überwachsen. Die letzte Bewohnerin hiess im Volksmund «Pfannen-Vreni» und ist schon lange gestorben. Seit vergangener Woche liegt ein Baugesuch in Tägerig öffentlich auf, welches dieses Haus betrifft. Doch genau genommen, ist es ein Abbruch-Gesuch. Denn es will und darf niemand bauen dort. Das Grundstück mit 1200 Quadratmetern liegt ausserhalb der Bauzone. Angekreuzt ist auf dem Formular «Abbruch/Teilabbruch» und man liest: «Gemäss Verfügung Gemeinde/Kanton muss das bestehende Bauernhaus abgebrochen werden. Der aktuelle Zustand des Gebäudes bringt Risiken für die Verkehrsteilnehmer mit und ist vom Einsturz gefährdet.» Direkt am Bauernhaus führt die Kantonsstrasse vorbei. Die Abbruch-Kosten werden mit 30 000 Franken beziffert. Eine Zustimmung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau sei erforderlich, heisst es. Das Haus mit dem Land gehört der Gubrist Immobilien AG aus Sisseln. Der Inhaber Afrim Shala sagt auf Anfrage: «Ich habe die Liegenschaft mit Land circa 2010 gekauft. Das Konkursamt Baden hat sie versteigert.» Er habe 300 000 Franken dafür bezahlt. Shala hat seit dem Kauf verschiedene Anläufe genommen, sein Eigentum zu nutzen, wollte das Haus instandstellen. «Ich habe schon viele alte Gebäude renoviert», sagt der Besitzer, der in der Bau- und Autobranche tätig ist. Das sei ihm aber nicht erlaubt worden, sagt er. «Ich wollte im Haus wohnen und endlich mal einen grossen Garten haben. Ich bin selbst als Bauernsohn im Kosovo aufgewachsen und habe den Hof des Vaters geerbt.»
Das Parkplatz-Projekt scheiterte
Vor einigen Jahren wollte Shala wenigstens das Grundstück nutzen und einen Parkplatz für Autohandel realisieren. Eine Bewilligung hatte er nicht eingeholt. Es gab Erdverschiebungen, der Besitzer hatte schon mit dem Planieren begonnen. Dann kippte ein Lastwagen um und musste mit einem Pneukran wieder auf die Beine gestellt werden (der «Reussbote» berichtete). Der Kanton schaltete sich ein und Afrim Shala musste das Ganze wieder zurückbauen. Heute sagt er: «Ich fühle mich über den Tisch gezogen. Ich darf nichts bauen und der Kanton hat beim Kauf seine Taschen gefüllt.» Er wollte kürzlich die Ziegel am Dach sichern. Dafür müsste aber die Kantonsstrasse zeitweise gesperrt werden. «Nun zwingt man mich zum Abbruch», sagt der Hausbesitzer.
Nachbarn warnten vor Gefahr
Was sagt die Gemeinde? Der für Hochbau zuständige Gemeinderat Thomas Mayer spricht von einer «längeren Geschichte». Der ehemalige Bauernhof liege ausserhalb der Bauzone. Der Besitzer habe, vor Mayers Zeit im Gemeinderat, einen Kiesplatz für Autohandel realisieren wollen, jedoch keine Baubewilligung eingeholt. «Der Kanton hat sich daraufhin eingeschaltet, weil das Grundstück ausserhalb der Bauzone liegt und er zuständig ist», sagt der Gemeinderat. Der Besitzer musste zurückbauen. Und heute? Laut Thomas Mayer warnten in den letzten Jahren Nachbarn, dass das Haus zusammenfallen könnte. «Wir haben deshalb die letzten zwei Jahre intensiv mit dem Kanton diskutiert, was erlaubt ist und was nicht.» Der Aargau sei strenger geworden in dieser Hinsicht. Laut dem Gemeinderat will der Eigentümer das Haus nun freiwillig zurückbauen. Meyer sagt: «Ich habe ein gewisses Verständnis, dass er nur Unkosten gehabt hat mit seinem Besitz, aber der Fehler wurde damals beim Kauf der Liegenschaft gemacht, da diese wie gesagt ausserhalb der Bauzone liegt.» Zum Fall in Tägerig wollte sich beim Kanton Hans Jürg Bättig, Leiter der Abteilung Baubewilligungen im Departement Bau, Verkehr und Umwelt, wegen des laufendes Verfahrens nicht äussern. Ganz allgemein erklärt, sei in der Raumplanungverordnung definiert, unter welchen Bedingungen Bauten saniert oder wieder aufgebaut werden dürfen. Eine Baute oder Anlage darf danach nur «wieder aufgebaut werden, wenn sie im Zeitpunkt der Zerstörung oder des Abbruchs noch bestimmungsgemäss nutzbar war und an ihrer Nutzung ein ununterbrochenes Interesse besteht». Man könne nur etwas schützen, das als Objekt noch vorhanden sei, sagt Bättig. Eine Ruine könne man nicht schützen. Wenn die Lebensdauer eines Gebäudes abgelaufen sei, gebe es auch keine Besitzstandsgarantie mehr.
Marc Benedetti

