Gemeinde steht buchstäblich am Scheideweg
18.11.2025 MägenwilVorschau auf die Gemeindeversammlung am 28. November – Entscheidung über Generationenprojekt Strassenabtausch steht an
Kanton und Gemeinderat erhoffen sich an der Gmeind ein positives Signal für den umstrittenen Strassenabtausch. Dieser sieht vor, dass die Industriestrasse ...
Vorschau auf die Gemeindeversammlung am 28. November – Entscheidung über Generationenprojekt Strassenabtausch steht an
Kanton und Gemeinderat erhoffen sich an der Gmeind ein positives Signal für den umstrittenen Strassenabtausch. Dieser sieht vor, dass die Industriestrasse zur Kantonsstrasse und der westliche Teil der Hauptstrasse zur Gemeindestrasse wird. Letztere soll im Zuge der Umgestaltung zur Tempo-30-Zone werden.
Nach langem Hin- und Her hat sich der Kanton bereit erklärt, einen Strassenabtausuch zwischen der westlichen Hauptstrasse (Kantonsstrasse K268 West) und der in Gemeindebesitz befindlichen Industriestrasse vertieft zu prüfen. Eine Umfahrung und andere Alternativen hatten sich in den Voranalysen als nicht machbar oder zu teuer erwiesen (der «Reussbote» berichtete). Die geschätzten Kosten für eine Vorstudie und eine Machbarkeitsabklärung zum Strassenabtausch belaufen sich auf 160 000 Franken. Die Hälfte, also 80 000 Franken, soll die Gemeinde Mägenwil tragen. Der entsprechende Vorprojektierungskredit soll an der kommenden Gmeind genehmigt werden. Die Vorstudie hat das Ziel, die notwendigen Massnahmen und die Kosten im Zuge des Abtausches im Detail zu klären. Zwar könnten die 80 000 Franken auch ohne Abstimmung als Budgetkredit in das nächstjährige Budget aufgenommen werden. Es sei dem Gemeinderat aber explizit ein Anliegen, dass sich die Bevölkerung zu dem Generationenprojekt äussern könne, heisst es in den Erläuterungen zum Traktandum. Sagt der Souverän Ja zum Kredit, bedeutet dies aber noch keinen Entscheid über den eigentlichen Abtausch. Lediglich, dass der Kanton das Projekt weiter prüft. Umgekehrt, das machte der Gemeinderat im Vorfeld immer wieder klar, sei das Projekt im Falle einer Ablehnung des Kredits gestorben. Der Kanton würde dann die ohnehin fällige Sanierung der westlichen Hauptstrasse weiterverfolgen und die Gemeinde müsste die ebenfalls sanierungsbedürftige Industriestrasse instand setzen.
Langfristige Entscheidung
Aus Sicht des Gemeinderats wäre damit aber eine einmalige Chance verspielt, die Attraktivität des Dorfes zu steigern sowie die vielbefahrene Hauptstrasse zu beruhigen und sicherer zu machen. Die heutige Linienführung bliebe für die nächsten 50 Jahren unverändert, schreibt der Gemeinderat. Möglichkeiten zur Steigerung der Verkehrssicherheit gebe es dann kaum noch. Denn eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h oder ein Lastwagenverbot sind auf einer Kantonsstrasse nicht machbar. Würde die Hauptstrasse dagegen Gemeindestrasse, würde diese – so eine Vorbedingung des Kantons – zur Tempo-30-Zone. Darüber hinaus hätte man weitere Möglichkeiten zur Gestaltung. Flankierende Massnahmen wie die Umgestaltung des Kreisels am Gewerbepark würden ebenfalls umgesetzt.
Mehrkosten von 4,7 Millionen
Neben den befürchteten Negativauswirkungen auf das örtliche Gewerbe stiessen schon beim Infoanlass im September manchem die hohen Mehrkosten im Falle eines Abtausches sauer auf. Tatsache ist: Sowohl die westliche Hauptstrasse als auch die Industriestrasse müssen ohnehin saniert werden. Bei den aktuellen Eigentumsverhältnissen läge der Kostenanteil der Gemeinde bei insgesamt sechs Millionen Franken. Im Falle eines Abtauschs samt Ausbau der Industriestrasse zur Kantonsstrasse belaufen sich die Gesamtkosten auf geschätzt 16,9 Millionen Franken. 10,7 Millionen Franken davon gingen zulasten der Gemeinde. Die Mehrkosten würden also 4,7 Millionen Franken betragen. Allerdings würden solche Projekte über einen Zeitraum von 40 Jahren abgeschrieben, gibt der Gemeinderat zu bedenken.
Unveränderter Steuerfuss
Von der angespannten Finanzlage zeugen auch andere Traktanden. Neben der Anpassung des in Stetten bereits genehmigten Gebührenreglements für die Regionalpolizei soll auch über eine Anpassung des Benützungsreglements des Mehrzweckraums abgestimmt werden. Die Gebühren sollen unter anderem um 100 Franken erhöht werden. Für Ortsansässige soll die Benützung neu 350 Franken kosten, für Ortsfremde 450. Beim Budget 2026 habe man bereits auf unnötige Ausgaben verzichtet, heisst es aus der Gemeindekanzlei. Viele Kostenfaktoren seien aber schlicht nicht beeinflussbar. Unter dem Strich geht man von einem Minus in Höhe von rund 490 000 Franken aus. Die grössten Negativposten sind die Bereiche Bildung, Soziale Sicherheit und Verwaltung. Dennoch geht das Budget von einen unveränderten Steuerfuss von 113 Prozent aus.
Michael Lux
Gemeindeversammlung Mägenwil, Freitag, 28. November, 19.30 Uhr in der Aula der Schulanlage Oberfeld

