Gemäss dem Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsgesetz) tragen der Kanton und die Gemeinden die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten gemeinsam. Der Anteil des Kantons Aargau beträgt 60 ...
Gemäss dem Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsgesetz) tragen der Kanton und die Gemeinden die Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten gemeinsam. Der Anteil des Kantons Aargau beträgt 60 Prozent und der Gemeindeanteil 40 Prozent. Die Umlage auf die Aargauer Gemeinden erfolgt nach Massgabe ihrer Einwohnerzahl am 31. Dezember des letzten Jahres.
Laut Mitteilung des Departements Bildung, Kultur und Sport hat die Gemeinde Fislisbach für das letzte Jahr einen Gemeindebeitrag von 1,622 Millionen Franken zu leisten, was einem Pro-Kopf-Beitrag von 264 Franken (Vorjahr: Gemeindebeitrag 1,523 Millionen Franken resp. Pro-Kopf-Beitrag 250 Franken) entspricht.
Für das laufende Jahr ist mit einem weiter ansteigenden Gemeindebeitrag auf 1,757 Millionen Franken respektive einem Pro-Kopf-Beitrag von 286 Franken zu rechnen. (gk)