Gericht fällt milderes Urteil
26.08.2025 MellingenEinbruch im Restaurant Löwen – Täter vom Bezirksgericht Baden verurteilt
Einer der drei Täter, die im vergangenen Jahr von der Polizei in flagranti ertappt wurden, nachdem sie unter anderem einen Selecta-Automaten im
«Löwen» aufgebrochen hatten, ...
Einbruch im Restaurant Löwen – Täter vom Bezirksgericht Baden verurteilt
Einer der drei Täter, die im vergangenen Jahr von der Polizei in flagranti ertappt wurden, nachdem sie unter anderem einen Selecta-Automaten im
«Löwen» aufgebrochen hatten, wurde nun verurteilt.
Die Verhandlung gegen den 24-jährigen kenianischen Staatsbürger fand Ende Juli vor dem Bezirksgericht Baden in Abwesenheit des Angeklagten statt. Sein Anwalt übernahm stattdessen die Verteidigung. («Reussbote» 5. August). Nun liegt das Urteil vor. Der junge Mann soll mit zwei Mittätern im März 2024 in der Lobby des «Löwen» einen Selecta-Automaten aufgebrochen und die Geldkassette herausgerissen haben. Zudem versuchten die Täter eine Kellertüre und einen Schlüsselkasten aufzubrechen. Der Sachschaden wurde mit rund 5500 Franken beziffert.
Darüber hinaus soll der Beschuldigte rund einen Monat später mit einem anderen Komplizen aus dem Keller eines Mehrfamilienhauses sechs Dosen Bier entwendet haben, welche im Anschluss gemeinsam konsumiert wurden. Die Anklage für den 24-Jährigen lautete auf mehrfachen Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruch sowie mehrfache Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz – die Täter standen beim Einbruch in den «Löwen» offensichtlich unter dem Einfluss von Drogen beziehungsweise Medikamenten. Die Staatsanwaltschaft forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten, eine Busse von 500 Franken sowie einen Landesverweis für fünf Jahre.
Es war nur «versuchter Diebstahl»
Der Anwalt des Beschuldigten hatte in seinem Plädoyer versucht, die Tatbeteiligung seines Mandanten herunterzuspielen sowie die belastenden Aussagen seiner Mittäter in Zweifel zu ziehen. Er forderte bis auf den Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetzes in allen Punkten einen Freispruch. Im Falle des Diebstahls im Restaurant Löwen ging er maximal von einem geringfügigen Diebstahl aus.
In seinem schriftlich eröffneten Urteil, das wie in solchen Fällen üblich ohne ausführliche Begründung erfolgte, befand das Gericht nun den Beschuldigten des versuchten Diebstahls im «Löwen» für schuldig. Auch für die Sachbeschädigung sowie den Hausfriedensbruch verurteilte es ihn. Der Argumentation des Verteidigers, dass die Lobby des «Löwen» ja nicht verschlossen gewesen sei, folgte die Richterin offensichtlich nicht.
Im Falle des Diebstahls im Mehrfamilienhaus in Baden gab es dagegen keine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs für den Angeklagten. Statt des Diebstahls wurde der Beschuldigte ausserdem lediglich der geringfügigen Hehlerei für schuldig befunden. Die Verteidigung hatte glaubhaft zu machen versucht, dass der Beschuldigte im Gegensatz zum Haupttäter nicht direkt am Diebstahl beteiligt gewesen sei und lediglich gemeinsam mit diesem den geklauten Alkohol getrunken habe. Das Gericht erachtete dies offensichtlich als plausibel, verhängte aber wegen der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes einen weiteren Schuldspruch. Darüber hinaus wurde die Bewährung für eine frühere Straftat aufgehoben und das Urteil beim Strafmass berücksichtigt. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 300 Franken.
Von dem Landesverweis sah das Gericht, wie vom Verteidiger gefordert, ab. Dieser hatte argumentiert, dass der Beschuldigte in der Schweiz aufgewachsen sei, dort die Schulen besucht habe und keinerlei Kontakte nach Kenia habe und auch selbst noch nie dort gewesen sei. Die Zivilforderung der Eigentümer des «Löwen» in der Höhe von 6000 Franken wurde auf den Zivilweg verwiesen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Es ist daher noch nicht rechtskräftig.
Michael Lux