Gleisarbeiter verlor Teil seines Beines
13.02.2026 MellingenBezirksgericht Baden: Ein 48-Jähriger musste sich wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verantworten
Bei Gleisarbeiten am Bahnhof Mellingen-Heitersberg wurde ein Arbeiter von einem Gleisbagger überrollt. Der angeklagte Baggerführer wehrte sich vor Gericht ...
Bezirksgericht Baden: Ein 48-Jähriger musste sich wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verantworten
Bei Gleisarbeiten am Bahnhof Mellingen-Heitersberg wurde ein Arbeiter von einem Gleisbagger überrollt. Der angeklagte Baggerführer wehrte sich vor Gericht – und wurde freigesprochen.
Über 2,5 Jahre ist der Vorfall her, der das Leben zweier Menschen nachhaltig veränderte. Es war der 7. August 2023 als in den frühen Morgenstunden ein italienischer Schweisser von einem rückwärts fahrenden Gleisbagger überrollt wurde und so schwere Verletzungen erlitt, dass sein rechter Unterschenkel amputiert werden musste. Dem Baggerführer, einem 48-jähriger Schweizer, wurde von der Staatsanwaltschaft fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen. Er sei bei der Unfallfahrt «pflichtwidrig unvorsichtig» gewesen, heisst es im Strafbefehl. Weil der Mann sich juristisch wehrte, wurde der Fall am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Baden verhandelt. Dabei ging es vor allem darum, den Unfallhergang zu rekonstruieren.
Widersprüchliche Aussagen
Zunächst wurde der Geschädigte, der an Krücken vor Gericht erschien, von der Einzelrichterin befragt. Die Aussagen des in der Schweiz lebenden Italieners wurde von einer Dolmetscherin übersetzt. «Was war ihre Aufgabe?», wollte die Gerichtspräsidentin wissen. Er sei Schienenschweisser, erzählte der Geschädigte. An diesem Tag waren er und seine Kollegen damit beschäftigt, am Bahnhof Schienen abzubauen. Seine Aufgabe sei es gewesen, die Schienen nach dem Schweissen zu säubern: «Der Chef hat gesagt, ich soll die Muffen saubermachen. Als ich sie mit dem Hammer entfernt habe, kam der Bagger von hinten», erklärte er.
Er habe den Bagger zwar am Morgen gesehen. Zu diesem Zeitpunkt sei aber kein Bagger mehr auf dem Gleis unterwegs gewesen. «Wenn wir auf dem Gleis arbeiten, ist das Gleis gesperrt.»
Anders stellte der Beschuldigte die Situation dar. Seine Aufgabe sei es gewesen, die abgebauten Schienen zum Deport zu transportieren. Entgegen dem Strafbefehl, erklärte er, er habe einen Begleiter dabei gehabt, der aber vor dem rückwärtsfahrenden Bagger die aufgeladenen Schienen beaufsichtigte. Er sei vor dem Unfall bereits acht- bis zehnmal mit Schienen hin- und hergefahren. Zuvor hatte er den Schweissrollwagen auf ein benachbartes Gleis gehoben, da die Arbeiten dort weitergehen sollten. Auch der Baggerführer berief sich auf seinen Chef, meinte aber nicht den Gruppenleiter der Schweisser, sondern den Sicherheitschef. «Der Sicherheitschef hat Anweisung gegeben, das Gleis ist gesperrt», so der Beschuldigte. Dieser habe den Arbeitern in einem Briefing gesagt, er wolle niemanden sehen, der sich hinter dem Bagger aufhalte. Aufgrund der engen Platzverhältnisse und den anderen Gleisarbeiten rundum habe er den Bagger nicht drehen können, um vorwärts mit den Schienen zum Depot zu fahren, so der Beschuldigte. Seine Sicht sei eingeschränkt gewesen, da ein Rückspiegel durch die Last verdeckt war und die Kamera schlechte Bilder liefere. Wenn das Gleis gesperrt sei, bedeute das, jedoch, dass die Schweisser fertig seien und das Gleis frei und befahrbar sei. So argumentierte auch seine Verteidigerin. Sie verwies auf die Aussagen des Sicherheitschefs. Dieser habe die Fahrt auf Sicht aufgehoben, was bedeute, dass es den Begleiter gar nicht mehr gebraucht habe. Dieser sah sich offensichtlich ohnehin nicht in dieser Rolle, wie er laut Richterin in Vernehmungen erklärte hatte.
Mangelnde Kommunikation
Allgemein gingen die Aussagen der Beteiligten offensichtlich auseinander. So sagte der für die Schweisser zuständige Vorarbeiter bei Vernehmungen aus, er habe den Baggerfahrer mehrmals gestoppt und ihm gesagt, die Schweisser seien noch nicht fertig. Daran erinnerte sich der Beschuldigte vor Gericht nicht. Der Geschädigte habe laut Suva-Vorschriften gar nicht alleine auf dem Gleis arbeiten dürfen, argumentierte die Verteidigung weiter und verwies auf die Anweisung des Sicherheitschefs, nach der ihr Mandant nicht davon ausgehen konnte, dass sich jemand auf dem Gleis befand. Sie forderte einen Freispruch für den Beschuldigten, der in seinem Schlusswort sagte, es tue ihm alles sehr leid. «Ich bin der Meinung man hätte das vermeiden können. Es war ein menschlicher Fehler, der mein Leben komplett ruiniert hat», so der Geschädigte vor der Urteilsverkündung. Was passiert sei, sei tragisch, erklärte die Richterin in der Urteilsbegründung. Aus strafrechtlicher Sicht liege die Schuld nicht beim Beschuldigten, der freigesprochen wurde. Schadensersatzansprüche verwies sie auf den Zivilweg. Seine Anwaltskosten muss der Unfallopfer selbst tragen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Michael Lux

