Mellingen: Beim Kanton ist wegen der Signalisation des Fahrverbots auf dem Steg eine Aufsichtsbeschwerde hängig
Seit März ist ein allgemeines Fahrverbot auf dem Städtlisteg über die Reuss signalisiert und Velofahrende müssen ihr Zweirad schieben. Die ...
Mellingen: Beim Kanton ist wegen der Signalisation des Fahrverbots auf dem Steg eine Aufsichtsbeschwerde hängig
Seit März ist ein allgemeines Fahrverbot auf dem Städtlisteg über die Reuss signalisiert und Velofahrende müssen ihr Zweirad schieben. Die Tafeln hingen bereits, als die Einsprachen noch hängig waren. Das war rechtswidrig, findet ein bekannter Mellinger.
Ernst Pelloli ist schon lange nicht mehr im Rathaus anzutreffen.
Er war über 30 Jahre Mellingens Gemeindeschreiber, bevor er sich 2013 in den Ruhestand verabschiedete. Politisch betätigt er sich nicht und will auch sonst zurückhaltend sein, was Gemeindeangelegenheiten betrifft. «Das Radfahren ist aber für mich ein besonderes Anliegen und deshalb habe ich eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Stadtrat eingereicht», sagt er auf Anfrage. Und zwar wegen rechtswidrigem Handeln im Zusammenhang mit der Signalisation des Allgemeinen Fahrverbots auf dem Städtlisteg. Die Stadt habe, so Ernst Pelloli, auf dem Steg ein Allgemeines Fahrverbot signalisiert. Dies obwohl die zugrunde liegende Verfügung zum Zeitpunkt des Anbringens der Tafeln noch nicht rechtskräftig war. «Insbesondere lief die Einsprachefrist damals noch», schreibt Pelloli in der Aufsichtsbeschwerde, die er bei der Kantonsregierung eingereicht hat. Gegen die Signalisationen am Städtlisteg seien fristgerecht Einsprachen erhoben worden. Es gab drei, eine davon stammte von ihm. Die Einsprache hat Pelloli zurückgezogen, weil die Legitimation dazu offenbar nicht bestehe. Der ehemalige Gemeindeschreiber findet das Verbot nach wie vor unverhältnismässig. «Es hätte andere Lösungen gegeben, für welche der Stadtrat kein Gehör hatte», sagt er. Die Stadt argumentiert, dass das Fahrverbot breit abgestützt 2025 in einer Arbeitsgruppe diskutiert und aus Sicherheitsgründen von allen Seiten als sinnvoll erachtet und beschlossen wurde.
Signalisation schon angebracht
Zurück zur Aufsichtsbeschwerde: Gemäss der Signalisationsverordnung dürften Verkehrssignale erst angebracht werden, «wenn die entsprechende Verfügung vollstreckbar ist». Dies setze entweder den unbenutzten Ablauf der Rechtsmittelfrist oder einen rechtskräftigen Entscheid voraus. Damit hätten sich die Verkehrsteilnehmenden (die Velofahrer) bereits an die Einschränkung halten müssen, bevor das ordentliche Rechtsmittelverfahren abgeschlossen war, so der ehemalige Gemeindeschreiber. Das verletze den Anspruch auf ein wirksames Rechtsmittel und die Rechtssicherheit in Mellingen. Trotz konkreter Hinweise auf die Rechtswidrigkeit, welche er an einer Besprechung im März gegenüber den Behörden äusserte, sei keine Korrektur vorgenommen worden. Die Tafeln wurden also nicht abgehängt. «Dieses Verhalten ist aufsichtsrechtlich zu beanstanden», schreibt Ernst Pelloli. Die Stadtbehörden hatten immer argumentiert, dass es sich um eine vorübergehende Signalisation handelt, welche der Kanton bei Baustellen mit einer Dauer von maximal sechs Monaten anordnen kann. Dies greift laut Pelloli in diesem Fall nicht, da die Baustelle voraussichtlich bis Mai 2027 dauert. Das habe man schon lange im voraus gewusst.
Für den Steg ist Mellingen zuständig
Zudem könne sich die Stadt nicht darauf berufen, dass die Signalisation «von höherer Stelle», sprich: dem Kanton, angeordnet wurde. «Der Städtlisteg gilt als Gemeindestrasse. Für Verkehrsanordnungen ist erstinstanzlich allein der Stadtrat zuständig», so Pelloli. Auch darauf sei der Stadtrat aufmerksam gemacht worden. Am 9. Juni teilte der Stadtrat mit, dass wie schon früher kommuniziert, die drei Einsprachen gegen das Allgemeine Fahrverbot abgewiesen worden seien. Gegen den Entscheid habe ein Einsprecher eine Beschwerde und gleichzeitig eine Aufsichtsanzeige beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt eingereicht. Die Beschwerde sei dann fristgerecht wieder zurückgezogen worden; das bezog sich auf Ernst Pellolis Eingaben. «Das Fahrverbot ist dementsprechend in Rechtskraft erwachsen, da der Rückzug der Beschwerde erfolgt ist», heisst es in der Mitteilung der Stadt.
Die Aufsichtsbeschwerde ist hängig
Die Beschwerde ist beim Kanton hängig. «Zur Aufsichtsanzeige haben wir noch nichts gehört», sagt Stadtpräsidentin Györgyi Schaeffer Anfrage. Der Stadtrat hat vorgängig eine Stellungnahme mit seiner Sicht eingereicht.
Marc Benedetti