Hohe Temperaturen fördern Hitzestress bei Kühen
15.07.2025Die Hitzetage im Sommer setzten Haus- und Nutztieren zu. Es gilt geeignete Massnahmen zu treffen
Hohe Sommertemperaturen bringen nicht nur Menschen, sondern auch Haus- und Nutztiere an ihre Grenzen. Gemäss Kantonstierärzten leiden sie bereits ab 25 Grad unter Hitzestress.
...Die Hitzetage im Sommer setzten Haus- und Nutztieren zu. Es gilt geeignete Massnahmen zu treffen
Hohe Sommertemperaturen bringen nicht nur Menschen, sondern auch Haus- und Nutztiere an ihre Grenzen. Gemäss Kantonstierärzten leiden sie bereits ab 25 Grad unter Hitzestress.
Hohe Temperaturen bringen Geflügel, Rinder und Schweine an ihre Grenzen. Kühe geraten zum Beispiel viel schneller in Hitzestress als Menschen. Auch Haustiere leiden unter zu hohen Temperaturen. Fatal wirkt sich auch das Zurücklassen von Tieren in Autos aus. Innert kurzer Zeit steigen Temperaturen im Inneren an und werden zur Todesfalle.
Regelmässig warnen darum Bund und Kantone vor Hitzestress bei Tieren. Er tritt ein, wenn ein Tier über eine längere Zeit zu hohen Temperaturen ausgesetzt ist. Gemäss der Kantonstierärzte der Schweiz herrscht bereits ab 25 Grad im Schatten eine extreme Witterung, bei der Hitzestress droht. Damit Kühe keinen Hitzestress auf der Weide bekommen, können Bäuerinnen und Bauern Tränken und Schattenplätze bereitstellen und sie bei zu warmen Temperaturen in den Stall zurückbringen.
Immer wieder gibt es Meldungen von «Reussbote»-Leserinnen und -Lesern zur «schlechten Haltung» von Nutztieren im Sommer. Moniert wird, dass keine Schattenplätze und Trinkgelegenheiten vorhanden sind. Der «Reussbote» fragte beim Kanton nach, was unternommen werden muss, um Hitzestress bei Haus- und Nutztieren zu vermeiden und was droht, wenn Nutz- oder Haustierbesitzer dagegen verstossen. Das sind die Antworten der Medienstelle des Departements für Gesundheit und Soziales.
◆ Ab welcher Temperatur wird es gefährlich für Nutz- und Haustiere?
Die Kantonstierärztinnen und -ärzte haben sich darauf geeinigt, dass für Nutztiere ab einer Temperatur von 25 Grad im Schatten eine sogenannte «extreme Witterung» vorliegt. Gemäss Schweizer Tierschutzgebung ist die extreme Witterung nicht klar definiert. Die Empfindlichkeit gegenüber Hitze variiert je nach Tierart. Rindvieh, Schafe und Schweine reagieren besonders sensibel auf hohe Temperaturen. Bei Rindvieh und Schafen liegt das vor allem an der starken Eigenwärmeproduktion, während Schweine kaum schwitzen können. Equiden (Pferde und Esel) und Ziegen hingegen kommen mit der Hitze vergleichsweise gut zurecht. Auch bei Heimtieren gibt es deutliche Unterschiede in der Empfindlichkeit gegenüber der Hitze. So reagieren Kaninchen sehr sensibel auf hohe Temperaturen, während Katzen meist besser damit zurechtkommen. Bei Hunden ist die Hitzetoleranz rasseabhängig.
◆ Welche Massnahmen müssen bei hohen Temperaturen bei im Stall gehaltenen Nutztieren eingehalten werden?
Gemäss Tierschutzverordnung (Artikel 11, Abs. 1) muss in Stallungen und Innengehegen ein Klima herrschen, das den Bedürfnissen der jeweiligen Tierart entspricht. Es liegt in der Verantwortung der Tierhalterin oder des Tierhalters, sicherzustellen, dass die Tiere durch das Stallklima nicht überfordert werden. In der Praxis können Abkühlungsmöglichkeiten mit Ventilatoren, Duschen oder Sprühnebel eingesetzt werden.
◆ Welche Massnahmen müssen bei auf Weide gehaltenen Tieren beachtet werden?
Für im Freien gehaltene Tiere müssen bei extremen Witterungen, über 25 Grad, Schattenplätze in ausreichender Grösse vorhanden sein. Das können Bäume, Hecken oder künstliche Unterstände sein. Der Schattenspender muss jederzeit von der ganzen Herde aufgesucht werden können und allen Tieren Schutz bieten. Zudem muss auch der Stand der Sonne im Tagesverlauf beachtet werden. Den Tieren muss zudem ab 12 Uhr mittags stets Wasser zur Verfügung stehen.
◆ Welche Regeln gelten bei Haustieren? Zu Hause, beim Spaziergang und beim Transport?
Auch bei Heimtieren liegt es in der Verantwortung der Tierhaltenden sicherzustellen, dass der Witterungsschutz jederzeit gewährleistet ist. Es muss für den notwendigen Schutz der Tiere gesorgt werden, die sich nicht der Witterung anpassen können. (Artikel 6 der Tierschutzverordnung). Der Schweizer Tierschutz (STS) hat dazu nützliche Tipps: tierschutz.com/ so-schuetzen-sie-ihre-haustiere-vorsommerhitze.
◆ Was passiert, wenn Besitzerinnen oder Besitzer ihre Tiere offensichtlich Hitzestress aussetzen? Wenn offensichtlicher Missstand vorhanden ist, werden dann auch von Amtes wegen Massnahmen angeordnet oder Bussen verhängt?
Solche Feststellungen können dem Veterinärdienst via Onlineformular gemeldet werden. Ausserhalb der Bürozeiten sollte die Polizei kontaktiert werden. Je nach Dringlichkeit der Meldung erfolgt eine zeitnahe Kontrolle der Tierhaltung. Bestätigen sich die gemeldeten Mängel, werden Massnahmen zu deren Behebung angeordnet.
In schwerwiegenden Fällen erfolgt zudem eine Strafanzeige wegen Tierquälerei. Findet man ein Tier in einem überhitzten Auto, ist selbstverständlich sofort die Polizei zu verständigen, welche das Tier befreien kann.
Debora Gattlen