Kaninchenseuche: Betriebe fürchten um Existenz
24.04.2026 Region ReusstalRegion: Der Kanton warnt vor einer Häufung von Fällen der viralen hämorrhagischen Krankheit (VHK) bei Kaninchen. Diese ist äusserst ansteckend
Seit März wurden mehrere Fälle der sehr ansteckenden und in der Regel tödlichen Kaninchenseuche im ...
Region: Der Kanton warnt vor einer Häufung von Fällen der viralen hämorrhagischen Krankheit (VHK) bei Kaninchen. Diese ist äusserst ansteckend
Seit März wurden mehrere Fälle der sehr ansteckenden und in der Regel tödlichen Kaninchenseuche im Kanton gemeldet – auch in Stetten. Die Krankheit hat Auswirkungen auf Rassenzüchter und vor allem auf Fleischproduzenten, sagt Grossrat Michael Notter.
Die virale hämorrhagische Krankheit (VHK), auch «Chinaseuche» genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung, von der Haus- und Wildkaninchen betroffen sein können und die in der Regel tödlich für die Tiere endet. Symptome sind Teilnahmslosigkeit, Atembeschwerden, Koordinationsstörungen, Krämpfe und Blutungen aus der Nase. Wie der Kanton meldet, sind seit März auch im Aargau mehrere Fälle aufgetreten. VHK wird von Tier zu Tier übertragen. Für Menschen ist die meldungspflichtige Tierseuche nicht gefährlich, aber sie kann durch kontaminierte Gegenstände oder Kleidung von Menschen weiterverbreitet werden. In trockener Umgebung und bei tiefen Temperaturen kann das Virus über Monate ansteckend bleiben. Der Veterinärdienst empfiehlt Kaninchenhalterinnen- und haltern als Schutz besondere Hygienemassnahmen und eine regelmässige Impfung (siehe Infokasten). Bei Ausstellungen ist diese vorgeschrieben.
Noch kein Ausstellungsverbot
Die Krankheitsfälle im Aargau kommen zur Unzeit. Im Mai und Juni beginnen traditionell die Jungtierschauen der Kleintierzüchtervereine. «Es könnte durchaus ein Ausstellungsverbot kommen», glaubt Franziska Huber, Präsidentin des Kleintierzüchter-Vereins Rohrdorf. Sie musste vor drei Jahren bereits einmal die beliebte Jungtierschau in der Kräutergärtnerei in Stetten wegen eines Ausbruchs der Kaninchenseuche absagen, obwohl es im Verein selbst noch nie Fälle gab. Seit letztem Jahr beteiligt sich der Verein ohnehin nicht mehr an der Ausstellung. Stattdessen gibt es in Bottis Kräutergärtnerei Anfang Mai, im Rahmen des Gemüsesetzlingsverkaufs, Zwergeseli, Zwerggeissli und einheimische Hühnerrassen zu sehen. Im Kleintierzüchterverein konzentriert man sich mittlerweile ebenfalls stärker auf Hühner, Tauben, Meersäuli und Ziervögel: «Wir haben immer weniger Kaninchenzüchter. Viele Ältere sagen, sie hören auf», erklärt Franziska Huber, die selbst ebenfalls keine Kaninchen mehr züchtet. Ein Grund seien die immer höheren Auflagen. «Ich bin nicht generell für das Impfen, denn dann müsste man jedes Jahr impfen», so Huber.
Schaden für betroffene Betriebe
Grossrat Michael Notter hält selbst rund 900 Chüngel auf seinem Hof in Holzrüti und berät Landwirte bei der Kaninchenzucht. In der professionellen Fleischproduktion würde eine Impfung keinen Sinn machen, sagt Notter: «Geimpfte Tiere können weiterhin Träger und Weiterverbreiter der Seuche sein». Wenn ein Betrieb betroffen sei, müsse daher der gesamte Kaninchenbestand gekeult werden. Anschliessend muss der Stall desinfiziert werden und kann erst nach längerem Leerstand wieder neu besetzt werden. Für Notter geht die Warnung des Veterinärdienstes sogar nicht weit genug: «Für sie ist es eine meldepflichtige Seuche, für die Betriebe geht es um die Existenz», betont Notter. Denn finanziellen Ersatz gibt es für die Betriebe nicht. Sofern sie nicht selbst versichert sind, bleiben sie auf dem Schaden sitzen. «Chüngelzüchter sollten extrem vorsichtig sein, wer in den Betrieb kommt», erklärt Notter. Die Betriebe sollten besondere Vorkehrungen wie Schutzkleidung treffen. Das gilt auch für die Entsorgung von toten Tieren. Laut Notter gehört auch ein Betrieb in Stetten zu den jüngsten Fällen im Kanton. Die Problematik: Nicht nur Stetten, sondern auch mehrere andere Gemeinden der Region entsorgen tote Tiere in der Tiersammelstelle in Dättwil.
Hohes Ansteckungsrisiko
Michael Notter sieht dort eine erhöhte Gefahr der Ansteckung und fordert dazu auf, auch dort die Biosicherheit zu gewährleisten, damit keine Krankheitserreger in den eigenen Betrieb eingeschleppt werden. Allgemein rät Notter dazu, in der aktuellen Situation den Zugang zu den Chüngeln stark zu begrenzen. Das gilt auch für private Kaninchenhalterinnen- und halter. «Man kann die Krankheit sehr leicht verschleppen», warnt er. Etwa wenn die Kinder die herzigen Tiere bei befreundeten Familien streicheln und dann zu Hause die eigenen Tiere anfassen würden. Besondere Vorsicht gilt laut Veterinärdienst, wenn neue Tiere in den Bestand kommen. Diese sollen zunächst unter Quarantäne beobachtet werden, bevor man sie zu den anderen Tieren lässt.
Michael Lux
So schützen Sie Tiere
Der wirksamste Schutz vor einer Erkrankung an VHK ist laut Informationen des Kantons eine regelmässige Impfung. Diese erfolgt durch den Tierarzt, der auch über weiterführende Informationen zur Impfung selbst und zu Impfabständen verfügt. Die Einhaltung von Biosicherheits- und Hygienemassnahmen wird ebenfalls empfohlen. Neu zugekaufte Kaninchen sollten beispielsweise für einige Tage abgesondert und gut beobachtet werden, bevor sie in bestehende Kaninchenhaltungen integriert werden.

