Der Regierungsrat hat in der Verordnung zum Gesundheitsgesetz Änderungen im Bereich der Ausbildungsverpflichtung vorgenommen. «Um die Ausbildung in den Pflegeberufen zu stärken und Leistungen zur Nachwuchssicherung der Leistungserbringer anzuerkennen, passte er Parameter zur ...
Der Regierungsrat hat in der Verordnung zum Gesundheitsgesetz Änderungen im Bereich der Ausbildungsverpflichtung vorgenommen. «Um die Ausbildung in den Pflegeberufen zu stärken und Leistungen zur Nachwuchssicherung der Leistungserbringer anzuerkennen, passte er Parameter zur Berechnung der Ausbildungsverpflichtung an die Gegebenheiten in der Praxis an», heisst es in der Mitteilung. Zudem nahm er notwendige redaktionelle Anpassungen vor. (mbe)