Mit der Revision der Raumplanungsverordnung wird die Bewilligung von Solaranlagen an Fassaden vereinfacht. Die kantonale Bauverordnung wurde per 1. Januar entsprechend angepasst. Fassadensolaranlagen sind künftig Solaranlagen auf Dächern gleichgestellt. Anlagen, die den gestalterischen ...
Mit der Revision der Raumplanungsverordnung wird die Bewilligung von Solaranlagen an Fassaden vereinfacht. Die kantonale Bauverordnung wurde per 1. Januar entsprechend angepasst. Fassadensolaranlagen sind künftig Solaranlagen auf Dächern gleichgestellt. Anlagen, die den gestalterischen Vorgaben der Raumplanungsverordnung entsprechen, können neu im Meldeverfahren eingereicht werden. Auf geschützten Gebäuden oder in Zonen mit erhöhten Anforderungen an das Ortsund Landschaftsbild bleiben solche Anlagen baubewilligungspflichtig. (mbe)