Laut einer Mitteilung des Kantons erhalten Schutzbedürftige mit Status S nach fünf Jahren eine kantonale Aufenthaltsbewilligung. Diese werde erstmals im März 2027 erteilt. Damit hätten die Personen Anspruch auf ordentliche Sozialhilfe. Der Bund zahlt den Kantonen einen Anteil ...
Laut einer Mitteilung des Kantons erhalten Schutzbedürftige mit Status S nach fünf Jahren eine kantonale Aufenthaltsbewilligung. Diese werde erstmals im März 2027 erteilt. Damit hätten die Personen Anspruch auf ordentliche Sozialhilfe. Der Bund zahlt den Kantonen einen Anteil der Kosten, diese vergüten den Gemeinden Ausgaben. Der Kanton hat die Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) entsprechend angepasst. Laut der Mitteilung übernimmt der Kanton künftig die Hälfte der Sozialhilfekosten der Gemeinden für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung. Zudem wurde die SPV per 1. Januar an die neuen, von der SKOS empfohlenen Richtlinien zur Sozialhilfe angepasst. Den Status S haben hauptsächlich Ukrainerinnen und Ukrainer sowie deren Familienangehörige, aber auch Personen anderer Nationalitäten oder Staatenlose, welche bei Kriegsausbruch in der Ukraine lebten. Sie können zurzeit nicht sicher in ihr von Russland angegriffenes Heimatland zurückkehren. (mbe)