Am 1. Januar sind verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen im Kanton Aargau in Kraft getreten. Seit der angenommenen Steuergesetzrevision 2022 werden die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen jährlich an die kantonale mittlere Prämie der ...
Am 1. Januar sind verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen im Kanton Aargau in Kraft getreten. Seit der angenommenen Steuergesetzrevision 2022 werden die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen jährlich an die kantonale mittlere Prämie der Krankenpflege-Grundversicherung angepasst. Diese ist erneut gestiegen. Der Abzug wird deshalb für die Steuerperiode 2026 auf 7600 Franken für verheiratete Personen beziehungsweise 3800 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen erhöht, teilt der Kanton mit. Damit können 400 respektive 200 Franken mehr abgezogen werden als 2025. (mbe)