Stetten: Die Untersuchung zum tödlichen Verkehrsunfall vom April 2025 im Quartier Zilegg ist abgeschlossen
Am 11. April 2025 wurde ein zweijähriges Kind auf einer verkehrsberuhigten Stetter Quartierstrasse tödlich verletzt. Die 66-jährige Autofahrerin ist jetzt ...
Stetten: Die Untersuchung zum tödlichen Verkehrsunfall vom April 2025 im Quartier Zilegg ist abgeschlossen
Am 11. April 2025 wurde ein zweijähriges Kind auf einer verkehrsberuhigten Stetter Quartierstrasse tödlich verletzt. Die 66-jährige Autofahrerin ist jetzt wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden.
Am Freitag, 11. April 2025, gegen 18.50 Uhr passierte ein Unfall in Stetten, der das betroffene Quartier Zilegg und das ganze Dorf erschütterte. Ein zweijähriger Bub musste dabei sein Leben lassen. Die Kantonspolizei beschrieb den Unfallhergang damals so: «Eine 66-jährige Frau befuhr mit ihrem Auto die Zileggstrasse. Ein zweijähriger Junge wurde vom Auto auf der Quartierstrasse erfasst. Dieser erlag noch auf der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen.» Wie es zum Unfall kam, war damals unklar. Laut Auskünften von Anwohnern kam die Automobilistin von der Aspstrasse herunter gefahren, als sie den kleinen Jungen erfasste, der auf einem kleinen Velo mit seiner Grossmutter unterwegs war. Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Strafuntersuchung. Diese ist nun abgeschlossen, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau mitteilte. Verzögernd wirkte in der Verfahrensdauer, welche laut der Behörde im üblichen Rahmen liegt, die Einholung eines Gutachtens.
Sie hätte sich vergewissern müssen
«Die Untersuchung ergab, dass die Beschuldigte die Kollision durch pflichtwidrige Unvorsichtigkeit verursacht haben soll», sagt Mediensprecher Adrian Schuler. «Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätte sie sich vor der Weiterfahrt vergewissern müssen, dass sich keine Kinder mehr im unmittelbaren Gefahrenbereich ihres Fahrzeugs befanden. Die Kollision wäre bei pflichtgemässer Vorsicht vorhersehbar und vermeidbar gewesen.» Die Frau war fahrfähig. Die Staatsanwaltschaft Baden hat in der Folge am 8. Juli beim Bezirksgericht Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Sie beantragt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Laut Adrian Schuler richtete sich die Untersuchung anfänglich auch gegen die Grossmutter, welche die Obhut inne hatte. «Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten konnte ihr jedoch nicht nachgewiesen werden. Das Verfahren wurde eingestellt.» Weder die Autolenkerin noch das Kind oder die Grossmutter stammten aus Stetten.
Marc Benedetti