MARC BENEDETTI, CHEFREDAKTOR
Anfang März begannen die Bauarbeiten für die Sanierung der Alten Reussbrücke. Von Anfang an war das Allgemeine Fahrverbot auf beiden Seiten der Städtlistegs mit Tafeln signalisiert. Vermutlich rechtswidrig. Der Grund: Zuerst lief eine ...
MARC BENEDETTI, CHEFREDAKTOR
Anfang März begannen die Bauarbeiten für die Sanierung der Alten Reussbrücke. Von Anfang an war das Allgemeine Fahrverbot auf beiden Seiten der Städtlistegs mit Tafeln signalisiert. Vermutlich rechtswidrig. Der Grund: Zuerst lief eine Einsprachefrist. Dann mussten die Einsprachen behandelt werden. In seiner Sitzung vom 14. April hat der Stadtrat die drei Einsprachen schliesslich abgewiesen. Also lange nach dem Aufhängen der Tafeln. Danach startete eine 30-tägige Frist, in der man beim Regierungsrat Beschwerde erheben konnte. Das Verbot war also immer noch nicht rechtskräftig. Monatelang hing da also ein Verbot, das rechtlich gar nicht durchsetzbar gewesen wäre. Als die Regionalpolizei im «Reussbote» ankündigte, Bussen zu verteilen, weil sich manche Radfahrer nicht daran hielten, gab es eine Reklamation aus dem Rathaus, dass wir darüber schrieben. Wohl nicht ohne Grund ... Über die Notwendigkeit dieses Fahrverbots kann man geteilter Meinung sein. Doch darum geht es gar nicht. Die Stadt muss sich an rechtliche Fristen und Abläufe halten, auch wenn sie lange dauern. Das Verbot hätte eventuell besser vorbereitet werden können. Es wurde erst im Januar amtlich ausgeschrieben, zwei Monate vor Baubeginn. Gute Planung sieht anders aus. «Schnellschüsse» kommen vielleicht gut an. Doch sie müssen rechtlich einwandfrei und damit nachhaltig sein.