Mellingen: Stadt führt ein Lastwagenverbot an der Lenzburgerstrasse ein. Der Zubringerdienst bleibt gestattet
Die Stadt Mellingen will auf der Lenzburgerstrasse, welche sich im Eigentum der Gemeinde befindet, den Lastwagen-Durchgangsverkehr unterbinden. Dieser findet trotz ...
Mellingen: Stadt führt ein Lastwagenverbot an der Lenzburgerstrasse ein. Der Zubringerdienst bleibt gestattet
Die Stadt Mellingen will auf der Lenzburgerstrasse, welche sich im Eigentum der Gemeinde befindet, den Lastwagen-Durchgangsverkehr unterbinden. Dieser findet trotz der Umfahrungsstrasse immer noch statt und stört.
Aus der Bevölkerung sind zahlreiche Meldungen und Anliegen zur Belastung durch den Durchgangsverkehr von Lastwagen auf der Lenzburgerstrasse und der Birrfeldstrasse eingegangen», schreibt die Stadt in einer Mitteilung. Auch jüngst an der Informationsveranstaltung zur Aufwertung der Lenzburger- und der Birrfeldstrasse sowie an der Gemeindeversammlung wurden Massnahmen gefordert. Sicherheitsbedenken für den Fuss- und Veloverkehr wurden geäussert. Auch Beeinträchtigungen durch Lärm, Erschütterungen und Emissionen sind ein Thema.
Lenzburgerstrasse ist jetzt kommunal
Nun will die Stadt rasch handeln. Während die Birrfeldstrasse weiterhin als Kantonsstrasse geführt wird, befindet sich die Lenzburgerstrasse im Eigentum der Gemeinde. Damit besteht die Möglichkeit, kommunale Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation umzusetzen. «Die Situation ist geprüft worden», sagt der Mellinger Stadtschreiber Gregor Glaus anf Anfrage. «Der Stadtrat hat schliesslich eine Verkehrsanordnung zur Einführung eines Lastwagenfahrverbots mit der Zusatztafel ‹Zubringerdienst gestattet› für die Lenzburgerstrasse beschlossen.»
Lieferungen, Baustellenverkehr, Entsorgungsfahrzeuge sowie Fahrten mit Ziel- oder Ausgangsort innerhalb des Verbotsbereichs blieben weiterhin zulässig. «Die Massnahme ist geeignet, erforderlich und verhältnismässig», so der Stadtschreiber. Und sie liege im überwiegenden öffentlichen Interesse. Mit der Umfahrungsstrasse steht für den regionalen und überregionalen Schwerverkehr eine leistungsfähige Alternativroute zur Verfügung. Mit der Verkehrsanordnung wird der Durchgangsverkehr dorthin gelenkt. Die innerörtlichen Strassen sollen ihrer Funktion als siedlungsorientierte Strassen mit Wohn-, Geschäfts- und Aufenthaltsnutzungen besser gerecht werden. Das Lastwagen-Fahrverbot beginnt laut Ausschreibung im kantonalen Amtsblatt auf der Lenzburgerstrasse von Norden beim Kreisel Lindenplatz bei der Parzelle Nummer 646. Vom Süden her beginnt das Verbot beim Knoten Lenzburgerstrasse/Bremgartenstrasse/Wallisstrasse bei der Parzelle Nummer 820. Das Verbot wird mit dem Signal 2.07 sowie einer weissen Zusatztafel «Zubringerdienst gestattet» signalisiert.
Die Birrfeldstrasse ist immer noch eine Kantonssstrasse. Sie soll aber ebenfalls an die Gemeinde übergehen. Dann könnte die Stadt auch dort ein Lastwagenfahrverbot anordnen.
Beim Kreisel Vorinformation geplant
Macht es Sinn, sofort auf der Lenzburgerstrasse ein Verbot einzuführen, wenn man von der Birrfeldstrasse her doch hineinfahren kann? «Wir haben mit dem Kanton schon gesprochen», sagt Hus, «sie finden es ausreichend, wenn an der Lenzburgerstrasse ein Verbot signalisiert wird.» Der Kanton sei jedoch bereit, beim Birrfeldstrasse-Kreisel der Umfahrung eine Vorinformationstafel zum Fahrverbot aufzuhängen. Diese signalisiert den Schwertransportfahrern, dass es nicht sinnvoll ist in die Birrfeldstrasse zu fahren, da sie beim Lindenplatz in eine Sackgasse gelangen. Die Verkehrsanordnung auf der Lenzburgerstrasse ist durch die Abteilung Bau und Planung im kantonalen Amtsblatt mit einer Einsprachefrist von 30 Tagen veröffentlicht worden. Im «Reussbote» ist die Ausschreibung in der heutigen Ausgabe zu finden. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Marc Benedetti