Rechtzeitig zum Floh- und Antiquitätenmarkt vom kommenden Sonntag, hat Mellingen sein Marktreglement überarbeitet. Die frühere Version, die im März 2025 in Kraft trat, hatte für Diskussionen gesorgt («Reussbote» vom 9. Mai). Vier Mellinger Restaurants hatten ...
Rechtzeitig zum Floh- und Antiquitätenmarkt vom kommenden Sonntag, hat Mellingen sein Marktreglement überarbeitet. Die frühere Version, die im März 2025 in Kraft trat, hatte für Diskussionen gesorgt («Reussbote» vom 9. Mai). Vier Mellinger Restaurants hatten dagegen Einsprache eingelegt. Für Unmut sorgte, dass das ortsansässige Gewerbe für die Teilnahme am Markt auf eigenem Grund die Platzgebühr bezahlten sollte. Auch hätten Restaurants für Reklame auf eigenem Grund eine Gebühr entrichten müssen. Neu sind alle Gewerbe- und Gastrobetriebe innerhalb des Marktrayons von Standgebühren auf eigenem Grund und weiteren Abgaben befreit, wenn sie am Markt teilnehmen. Dies hat die Stadt Mellingen am Mittwoch mitgeteilt. Die Neuerung gelte auch für den öffentlichen Grund. Weil Gastrobetriebe neben Mehreinnahmen am Markt auch Mehrausgaben hätten – beispielsweise für die mehrfache WC-Reinigung – müssen sie die 45 Franken pro Markt nicht mehr bezahlen. Laut der Mitteilung hat die Stadt mit allen Beteiligten geredet. «Das Marktreglement wurde gemeinsam präzisiert», heisst es. Ziel sei, dass der Markt ein Bestandteil des Städtchens bleibe. (mbe)