Kürzlich war eine Drohne über dem bebauten Siedlungsgebiet unterwegs – in offiziellem Auftrag
Die Firma Porta AG beflog vergangene Woche im Auftrag der Gemeinde das Dorf. Im Fokus: grössere versiegelte Flächen, für welche Gebühren für die ...
Kürzlich war eine Drohne über dem bebauten Siedlungsgebiet unterwegs – in offiziellem Auftrag
Die Firma Porta AG beflog vergangene Woche im Auftrag der Gemeinde das Dorf. Im Fokus: grössere versiegelte Flächen, für welche Gebühren für die Entwässerung anfallen.
Wer am letzten Dienstag ein merkwürdiges Surren in der Luft vernommen hat oder gar in der Ferne ein unbekanntes Flugobjekt erspähte, muss sich keine Sorgen machen. Die Drohne war in offiziellem Auftrag der Gemeinde unterwegs – inklusive Bewilligung des Bundesamts für Zivilluftfahrt und qualifizierter Steuerung: Luca Merz vom beauftragten Ingenieur- und Planungsbüro Porta AG aus Brugg verfügt über eine spezielle Drohnenpilotenprüfung, wie er gegenüber dem «Reussbote» versichert. Der Flug der Drohne startete auf einem erhöhten Punkt auf einem Feld nördlich des Siedlungsgebietes: «Wir sind nur über den bebauten Teil von Stetten geflogen, nicht über das Landwirtschaftsgebiet», erklärt Merz. In einer Höhe zwischen 80 und 100 Metern zog die rund ein Kilogramm schwere Drohne, ein sogenannter Quadrocopter, danach ihre Bahnen. Die genauen Perimeter habe er bereits vorher über seine Fernbedienung definiert, berichtet der Drohnenpilot.
Mit 50 km/h durch die Luft
Im Anschluss rauschte das Fluggerät wie von unsichtbarer Hand gelenkt und mit bis zu 50 Stundenkilometern durch den Stetter Luftraum. «Die Drohne nimmt in gewissen Zeitabständen ein Bild auf. Für den gesamten Bereich hat sie rund 2000 Bilder gemacht», so Merz. Mit den so entstandenen Luftbildern werde im Anschluss ein sogenanntes Orthofoto erstellt. Dieses wird für die Auswertung am Computer mit den realen GPS-Koordinaten kombiniert. Die Kamera, mit der die Drohne bestückt ist, verfügt über eine besonders gute Auflösung von bis zu 20 Megapixel: «Man kann damit Objekte, die grösser als zwei bis drei Zentimeter sind, erkennen», erläutert der Experte. Die so gesammelten Daten seien dabei meist genauer als etwa die des Kantons, der ebenfalls mit Luftbildern arbeitet, welche aber aus grösserer Höhe aufgenommen werden. Der Datenschutz sei trotz der guten Auflösung gewährleistet, betont die Gemeinde. Aufgenommene Personen würden bei der Auswertung nach Möglichkeit ausgeschnitten und unkenntlich gemacht. Die Daten sind ausserdem nur für den internen Gebrauch gedacht.
Gebühren für grosse Hartflächen
Genutzt werden die Luftbilder laut Gemeindekanzlei ausschliesslich zum Erheben von grösseren sogenannten Hartflächen, wie zum Beispiel asphaltierten Garagenvorplätzen, die eine Grösse von mehr als 50 Quadratmetern besitzen. Weil das Wasser von diesen versiegelten Flächen der Kanalisation zufliesst, wird dafür laut Abwasserreglement der Gemeinde eine Gebühr fällig. Bei einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern wird demnach eine flächenabhängige Gebühr über die gesamte entwässerte Fläche erhoben.
Michael Lux