Wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz stand ein 40-Jähriger vor Gericht
Der Beschuldigte hatte sich nach einem Auffahrunfall auf der Birrfeldstrasse, bei dem ein Mädchen leicht verletzt wurde, unerlaubt vom Unfallort entfernt. Die Staatsanwaltschaft forderte ...
Wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz stand ein 40-Jähriger vor Gericht
Der Beschuldigte hatte sich nach einem Auffahrunfall auf der Birrfeldstrasse, bei dem ein Mädchen leicht verletzt wurde, unerlaubt vom Unfallort entfernt. Die Staatsanwaltschaft forderte sieben Monate Haft.
Laut Anklageschrift ereignete sich der Unfall bereits im Juni 2024 gegen 20 Uhr abends in Mägenwil. Der Beschuldigte, ein 40-jähriger Aargauer, war ausserorts auf der Birrfeldstrasse (K118) unterwegs, als er nach dem Kreisel Richtung Othmarsingen auf einen vor ihm fahrenden Fiat Tipo auffuhr. Dieser war laut Anklage mit 60 bis 70 Stundenkilometern unterwegs. Nach dem Auffahrunfall soll der Beschuldigte zwar noch kurz angehalten haben, dann beschleunigte er jedoch, überholte das Unfallfahrzeug und entfernte sich von der Unfallstelle – ohne sich um die anderen beteiligten Verkehrsteilnehmer zu kümmern. Dabei handelte sich um eine Familie mit zwei Kindern. Ein damals achtjähriges Mädchen erlitt eine Prellung am Brustbein und musste im Spital untersucht werden. Die Staatsanwaltschaft legte dem Mann daher fahrlässige einfache Körperverletzung durch Verletzung von Verkehrsregeln, pflichtwidriges Verhalten mit Personenschaden sowie Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit zur Last. Der Beschuldigte sei seiner Vorsichtspflicht nicht nachgekommen und hätte keinen ausreichenden Abstand gewahrt, so der Vorwurf. Er habe «pflichtwidrig unvorsichtig» gehandelt, weil er die Verkehrssituation nicht ständig im Blick gehalten habe. «Nach der Kollision verliess die beschuldigte Person wissentlich und willentlich die Unfallstelle obschon sie die Kollision mit dem vor ihm fahrenden Fahrzeug bemerkt hatte und sie mit der Möglichkeit rechnen musste, dass dabei jemand verletzt worden ist», heisst es in der Anklageschrift. Darüber hinaus habe er sich entfernt, ohne auf die Polizei zu warten und habe sich so einer Kontrolle seiner Fahrfähigkeit entzogen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den bereits mehrfach straffälligen Mann eine unbedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Eine zur Bewährung ausgesetzte Verurteilung solle zudem vollstreckt werden.
Leicht milderes Urteil
Mildernde Umstände sah die Gerichtspräsidentin in der Urteilsbegründung nicht gegeben. Sie folgte der Anklage und sprach den Mann nach kurzer Verhandlung am Bezirksgericht Baden des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall mit Personenschaden sowie der Vereitelung von Massnahmen der Fahrunfähigkeit schuldig. Tatsache sei, dass es zu dem Auffahrunfall gekommen sei. «Sie müssen ihre Fahrweise so im Griff haben, dass Sie auch bei einem abrupten Bremsmanöver jederzeit bremsen oder ausweichen können», belehrte die Richterin den Verkehrssünder. Ausserdem sei er verpflichtet gewesen nach dem Unfall anzuhalten. Die einfache Körperverletzung wandelte sie jedoch in eine Tätlichkeit um. Laut Bericht des Spitals habe das Mädchen zwar eine Prellung erlitten, es seien aber keine bleibenden Schmerzen daraus resultiert und eine anschliessende medikamentöse Behandlung sei ebenfalls nicht erforderlich gewesen. Im Urteil blieb das Gericht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bedingt sowie einer Busse von 600 Franken. Er bekomme noch eine letzte Chance, mahnte die Gerichtspräsidentin den Mann, der damit bereits zum dritten Mal innerhalb von neun Jahren wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Michael Lux