Die Gemeinde Niederrohrdorf verlängert die Auflagefrist für die Mitwirkung zur Teiländerung Nutzungsplanung Kulturland Weilerzone «Holzrüti» und «Vogelrüti» bis zum 30. Juni 2026. Die Entwürfe zur Teiländerung in den Weilerzonen Holzrüti ...
Die Gemeinde Niederrohrdorf verlängert die Auflagefrist für die Mitwirkung zur Teiländerung Nutzungsplanung Kulturland Weilerzone «Holzrüti» und «Vogelrüti» bis zum 30. Juni 2026. Die Entwürfe zur Teiländerung in den Weilerzonen Holzrüti und Vogelrüti liegen seit dem 1. April öffentlich auf. Die öffentliche Auflage sollte eigentlich am 1. Mai enden. Laut Mitteilung hat sich der Gemeinderat nun entschlossen, die Frist bis zum 30. Juni zu verlängern. Er entspricht damit einem Begehren, welches an der ersten Informationsveranstaltung am 9. April gefordert worden war («Reussbote», 14. und 21. April). Die Weiler-Bewohnerinnen und bewohner baten um Fristverlängerung, weil die Mitwirkungs-Pläne vor Ostern aufgelegt worden waren und grösstenteils in die Frühlingsferien fielen. Gemeinderat Patrik Hitz und Bauverwalter Andreas Ritter hatten bereits am Info-Abend erklärt, dass sie beim Gemeinderat Niederrohrdorf Fristerstreckung beantragen. (hhs)