Die Gemeinde Oberrohrdorf ruft die Regeln für Begegnungszonen in Erinnerung. Mit der Sanierung der Ringstrasse zwischen Raiffeisenbank und katholischer Kirche wurde dieser Strassenteil speziell ausgestaltet und als Begegnungszone verfügt. Zudem gilt ein Fahrverbot für Lastwagen ...
Die Gemeinde Oberrohrdorf ruft die Regeln für Begegnungszonen in Erinnerung. Mit der Sanierung der Ringstrasse zwischen Raiffeisenbank und katholischer Kirche wurde dieser Strassenteil speziell ausgestaltet und als Begegnungszone verfügt. Zudem gilt ein Fahrverbot für Lastwagen (Busverkehr ausgenommen). «Aufgrund von Rückmeldungen möchte der Gemeinderat die gesetzlichen Bestimmungen zur Begegnungszone in Erinnerung rufen», heisst es in einer Mitteilung. Eine Begegnungszone ist ein speziell gekennzeichneter Strassenraum, in dem Fussgänger, Velofahrende und Motorfahrzeuge gleichberechtigt unterwegs sind. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Fussgänger dürfen die Fahrbahn in voller Breite benutzen und haben Vorrang, sie dürfen den Verkehr aber nicht unnötig behindern. Alle Verkehrsteilnehmer sind zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet. Parkieren nur an markierten Stellen erlaubt. Der Gemeinderat wird Geschwindigkeitskontrollen veranlassen. (mbe)