Vom 3. November bis 2. Dezember 2025 erfolgte das Mitwirkungsverfahren zur geplanten Umwandlung der «Familiengartenzone Staretschwil» in die «Zone für öffentliche Bauten und Anlagen», wo ein neuer Werkhof geplant ist. Während dieser Auflagezeit für die ...
Vom 3. November bis 2. Dezember 2025 erfolgte das Mitwirkungsverfahren zur geplanten Umwandlung der «Familiengartenzone Staretschwil» in die «Zone für öffentliche Bauten und Anlagen», wo ein neuer Werkhof geplant ist. Während dieser Auflagezeit für die Teiländerung der Nutzungsplanung konnte von jeder interessierten Person eine Eingabe gemacht werden. Fristgerecht sei lediglich eine Eingabe erfolgt, teilte die Gemeinde Oberrohrdorf mit. Die Arbeitsgruppe und der Gemeinderat haben die Eingabe diskutiert und beurteilt. «Die Eingabe wie auch die Beurteilung sind in einem Mitwirkungsbericht enthalten. Der Mitwirkungsbericht wird Teil der öffentlichen Auflage sein», so die Gemeinde. Die Auflage wird am 29. Januar beginnen und bis 27. Februar dauern. Die Planunterlagen können in dieser Zeit während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Zusätzlich wird eine nicht vorgeschriebene Publikation auf der Gemeinde-Website unter Umwelt/Verkehr erfolgen. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitze, könne innerhalb der Auflagefrist Einwendung beim Gemeinderat erheben. (mbe)