Bald findet im Städtli der erste Markt statt. Im Vorfeld sorgt das neue Marktreglement für Unmut
Seit Anfang März ist das neue Marktreglement in Kraft. Nicht allen passen die Regeln. Wie kommen die Gebühren zustande, fragen sich einige Wirtinnen und Wirte und wollen ...
Bald findet im Städtli der erste Markt statt. Im Vorfeld sorgt das neue Marktreglement für Unmut
Seit Anfang März ist das neue Marktreglement in Kraft. Nicht allen passen die Regeln. Wie kommen die Gebühren zustande, fragen sich einige Wirtinnen und Wirte und wollen Antwort von der Stadt.
Zweifelsohne, der nächste Markttag kommt bestimmt! Unabhängig vom neuen Marktreglement, das seit dem 1. März in Kraft ist. Am Sonntag, den 25. Mai, wird sich Stand an Stand in den Gassen von Mellingens Altstadt reihen. Auf den Tischen wird, wie immer, antikes Geschirr, Gläser, gestärkte Leinenwäsche, Holz- oder Blechspielsachen platziert und mit Sicherheit noch vieles mehr. Hunderte Interessierte werden – zumindest bei schönem Wetter – durch Kirchgasse oder Scheunengasse schlendern. Sie werden beim zur Tradition gewordenen Floh- und Antiquitätenmarkt zwischen 8 und 16 Uhr auf ein Schnäppchen hoffen.
Im Vorfeld des ersten Marktes im Jahr sorgt das überarbeitete Reglement für erregte Gemüter. Am 3. März wurde das neue Marktreglement, das seit dem 1. März gültig ist, auf der Webseite der Stadt publiziert. Unmut hört man bei direkt Betroffenen. Zu ihnen zählen gewisse Wirtinnen und Wirte im Städtli. Übergangen fühlt sich auch die Marktkommission als Hauptverantwortliche für die Organisation der drei Märkte im Städtli. Das neue Reglement sei vom Stadtrat Ende Februar genehmigt, im Vorfeld den Betroffenen aber nie zur Vernehmlassung präsentiert worden. Nötig gewesen, so der Tenor, wäre vor Inkrafttreten eine weitere Besprechung.
Wirtinnen und Wirte wehren sich
Vier Betreiber von Restaurants in der Altstadt werden im Reglement unter den Gebührentarifen namentlich erwähnt – es sind dies die Gastronomiebetriebe «Löwen», «Weisses Kreuz», «Viva Pizza und Kebab» sowie «Scharf Eck». Diese vier haben Anfang März einen Brief an die Stadt geschrieben. Darin weisen sie das Reglement zurück und legen Einsprache ein.
Schwer tun sie sich vor allem mit Paragraph 22. Dort steht: «Ortsansässiges Gewerbe hat für die Teilnahme am Markt auf eigenem Grund die Platzgebühr zu bezahlen.» Eine Regelung, die Martin Rubi, Eigentümer des Restaurants «Scharf Eck», nicht nachvollziehen kann. Genauso wenig wie der Wortlaut in Paragraph 20, der die Marktkommission berechtigt, «auf privaten Vorplätzen Marktfahrer zu platzieren». – «Der Stadtrat will über privaten Grund und Boden verfügen?», wundert sich Rubi. Dafür fehlten die rechtlichen Grundlagen.
Wie kommt die Gebühr zustande?
Unklarheiten machen die Wirtinnen und Wirte auch beim Zustandekommen der Tarife aus. Im Gebührentarif wird bei den genannten vier Restaurants erwähnt, die Bestuhlung sei gratis. Hingegen müssten sie für Reklamen eine Gebühr in der Höhe von 45 Franken entrichten.
Die Wirte monieren, dass Restaurants Anspruch hätten auf gewisse Gratisflächen und zudem bereits eine Gebühr an die Stadt entrichten würden. Was die Werbung betrifft, so sei unklar, ob die Gebühr von 45 Franken mit jedem Markttag aufs Neue anfalle oder einmal pro Jahr entrichtet werden müsse. Restaurants würden die Altstadt das ganze Jahr beleben und dafür auch Geld für Werbung aufwenden, meint Rubi. Schliesslich fragen sich die im Reglement erwähnten Wirtinnen und Wirte, warum andere Gastronomiebetriebe nicht namentlich aufgeführt sind. Welche Regelungen gelten für sie?
Stadtpräsidentin Györgyi Schaeffer erklärt auf Nachfrage, dass der Stadtrat die Eingabe prüfen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt könne sie aber keine Stellung nehmen. Gemeindeschreiber Gregor Glaus geht davon aus, dass man wohl nochmals über die Bücher gehen müsse. Der Flohmarkt am 25. Mai werde aber stattfinden, meint Glaus. «Daran wird sich nichts ändern.»
Heidi Hess