Offene Fragen zum allgemeinen Fahrverbot
10.04.2026 MellingenMellingen: Auf dem Städtlisteg nehmen die meisten Velofahrenden nun Rücksicht auf die Fussgänger. Bussen werden vorläufig keine verteilt
Das signalisierte Fahrverbot auf dem Städtlisteg gab in den letzten Wochen viel zu reden. Die Rechtsgrundlage ist wacklig, da ...
Mellingen: Auf dem Städtlisteg nehmen die meisten Velofahrenden nun Rücksicht auf die Fussgänger. Bussen werden vorläufig keine verteilt
Das signalisierte Fahrverbot auf dem Städtlisteg gab in den letzten Wochen viel zu reden. Die Rechtsgrundlage ist wacklig, da bloss für sechs Monate gültig. Einsprecher finden hingegen, das Verbot sei überhaupt nicht rechtskräftig.
Das allgemeine Fahrverbot, das seit März auf dem Städtlisteg signalisiert ist, wird diese Tage besser eingehalten. Die meisten Velofahrerinnen und -fahrer und die Schulkinder steigen ab und nehmen damit Rücksicht auf Fussgängerinnen und Fussgänger. Doch es gibt immer noch einige, welche die neue Signalisation ignorieren. Das bestätigt die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal auf Anfrage. Eine ketzerische Frage, auf die eine klare Antwort zu erhalten momentan schwierig ist, drängt sich auf: Ist das verfügte Fahrverbot rechtlich überhaupt gültig? Also durchsetzbar? Oder könnten allfällige Bussen mangels Rechtsgrundlage zurückgefordert werden? Eine Rekapitulation: Mellingen schrieb das Fahrverbot am 9. Januar 2026 in dieser Zeitung öffentlich aus. Die Stadt beruft sich aufs Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die Verordnung über die Strassensignalisierung und verfügt laut der Publikation ein allgemeines Fahrverbot in beide Richtungen.
Einsprachen sind nicht erledigt
Gegen die Verkehrsbeschränkungen gingen drei Einsprachen ein. Zwei von Privatpersonen aus Mellingen und eine von Pro Velo Baden. Die Einsprachen sind bis heute nicht erledigt. Trotzdem hängen die Verbotstafeln. Darauf angesprochen, berief man sich auf städtischer Seite auf Artikel 107 der Signalisationsverordnung, mit dem der Kanton die Möglichkeit hat, bei Baustellen von einer Dauer bis sechs Monate Anordnungen zu verfügen, die nicht publiziert werden müssen. Doch die Baustelle des Kantons für die Sanierung der alten Reussbrücke dauert viel länger. Das ist schon lange bekannt. In der Ausschreibung von Januar steht wörtlich: «Die temporäre Signalisation gilt voraussichtlich vom 1. März 2026 bis 31. Mai 2027.»
Frist läuft nach halbem Jahr aus
Laut Auskunft von Christian Birchmeier, dem Projektleiter für die Brückensanierung beim Kanton Aargau, hat die Behörde wie gesagt die Möglichkeit, bei Baustellen bis sechs Monate Dauer Anordnungen zu verfügen ohne notwendige Publikation. Dies geschehe in Mellingen auch auf dem Städtlisteg aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer. Nach Ablauf des halben Jahres müsste eine neue rechtliche Lösung gefunden werden (sofern das Verbot dann nicht in Rechtskraft treten kann). Die Gemeinde Mellingen müsste das Verbot verfügen, wenn die Einsprachen bereinigt sind. Die beiden Privatpersonen aus Mellingen, welche Einsprache gemacht haben, wollen nicht mit Namen in der Zeitung erscheinen. Eine Person liess dieser Zeitung ein Mail zukommen, indem sie Vorwürfe an die Stadt erheben. Die rechtliche Basis für das Fahrverbot sei nicht gegeben, da es von vorneherein klar gewesen sei, dass die Baustelle für die Hauptbrücke mindestens 15 Monate dauern werde, schreibt der Einsprecher. Der Kanton habe lediglich eine Empfehlung ausgesprochen und nichts verfügt. Das hätten die Stadtbehörden an einem Gespräch eingestanden. Am Freitag, 20. März, seien die beiden privaten Einsprecher (Pro Velo Baden war nicht am Termin) zu einem informellen Gespräch ins Rathaus geladen worden. «Über das Gespräch wurde kein Protokoll geführt, es entstanden daraus keine Massnahmen und während der Diskussion wurde klar festgehalten, dass es sich eben nicht um eine Einspracheverhandlung handelt», heisst es im Mail weiter.
An der Sitzung vom 23. März habe der Stadtrat die Einsprachen trotz einer ursprünglichen Ankündigung noch nicht behandelt, schreibt der Einsprecher. Er droht mit einer Aufsichtsbeschwerde als letztem Mittel, falls die Stadt kein rechtliches Gehör gewähre und die Anliegen nicht endlich behandle. Laut Auskunft von Stadtschreiber Gregor Glaus erfolgt die Abarbeitung der Stadtratsgeschäfte nach dem bestehenden Sitzungs-Rhythmus. Es gebe momentan viele Geschäfte. Die Sitzungen sind jeweils montags alle zwei Wochen terminiert. «Die nächste Sitzung findet am 13. April statt und das Geschäft ‹Städtlisteg› wird für diese Sitzung traktandiert werden», sagt Glaus. Im übrigen verweist er auf das laufende Verfahren und kann sich nicht weiter äussern.
Die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal hat bisher – trotz ihrer kürzlichen Ankündigung (Ausgabe vom 27. März), bisher keine Bussen an Velofahrende verteilt, die nicht absteigen wollten. Denn die Ankündigung, Bussen zu verteilen, sorgte für Empörung im Rathaus. Die Stadt hatte nämlich mit der Repol abgemacht, niemanden zu büssen. Laut aktueller Auskunft des stellvertretenden Kommandanten Daniel Bodenmann wartet man nun auf ein «OK» der Gemeinde Mellingen. Denn bei der Repol weiss man auch, dass Einsprachen hängig sind. «Wir haben bisher nur verwarnt und auf das Fahrverbot hingewiesen», sagt der stellvertretende Repol-Chef.
Fahrverbot schon 2025 diskutiert
Das Fahrverbot war im übrigen schon lange vor der Baustelle ein Thema. Im April 2025 fand ein runder Tisch in Mellingen statt. An diesem Gespräch nahmen Vertreter des Kantons, unter anderem der Gebietsverantwortliche für die Verkehrssicherheit, Vertreter des Stadtrats und der Bauverwaltung Mellingen, der Schulleitung und der Regionalpolizei teil. Sie waren sich einig, dass die Verkehrssituation in der Bauzeit einer Lösung bedürfe. «Es handelt sich ja bloss um 60 Meter, wo Velofahrende absteigen müssen», sagt Christian Birchmeier vom Kanton. Der Steg sei zu eng für einen kombinierten Velo- und Fussweg. Man schütze mit dem Fahrverbot die Fussgängerinnen und Fussgänger vor Unfällen.
Andere Massnahmen prüfen Die privaten Einsprecher verlangen andere Massnahmen als ein Verbot zu prüfen. Zum Beispiel eine Ausweitung der Begegnungszone in der Altstadt mit Tempo 20 bis zum Zentralplatz. Die Einrichtung einer Fussgängerzone. Oder ein Vorschlag, die Geschwindigkeitsreduktion mit «Berliner Kissen» wie an der Scheunengasse zu erreichen.
Marc Benedetti

