Planen ohne Bachöffnung
04.02.2025 RemetschwilZweite Vorprüfung für Nutzungsplanung
Die projektierte Bachführung mit einer Öffnung des Dorfbaches, fliesst vorläufig nicht in die Nutzungsplanung ein. Das sind die Gründe.
Rund ein Jahr benötigte der Kanton für die Vorprüfung der ...
Zweite Vorprüfung für Nutzungsplanung
Die projektierte Bachführung mit einer Öffnung des Dorfbaches, fliesst vorläufig nicht in die Nutzungsplanung ein. Das sind die Gründe.
Rund ein Jahr benötigte der Kanton für die Vorprüfung der Unterlagen der Nutzungsplanung. Darüber hatte der Gemeinderat von Remetschwil bereits im letzten Sommer informiert. Im April 2024 hatte der Gemeinderat den umfassenden Bericht erhalten. Wie die Gemeinde mitteilt, wurden zwischenzeitlich die verlangten Justierungen in den Dokumenten vorgenommen. Vergangene Woche konnten sämtliche Akten in die zweite und abschliessende Vorprüfung geschickt werden. Der Gemeinderat ist zuversichtlich, im zweiten Halbjahr 2025 die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit durchführen zu können. Dann wäre es möglich, das Geschäft im Jahr 2026 dem Souverän zu unterbreiten.
Der Wermutstropfen «Bach»
Dennoch gibt es einen Wermutstropfen. Vorgesehen war, die projektierte neue Bachführung in Busslingen und im Speziellen die entsprechenden Gewässerräume mit den Unterlagen der Nutzungsplanung genehmigen und somit rechtsverbindlich verfügen zu lassen. Leider stockt das Verfahren des Bachprojektes aktuell. Gemeindeschreiber Roland Mürset erklärt auf Anfrage, zwar sei das Projekt Bachöffnung weit fortgeschritten – der Dorfbach soll oberhalb von Busslingen und bis zur Gemeindegrenze mit Stetten umgelegt und geöffnet werden, auch als Beitrag zum Hochwasserschutz. Die öffentliche Auflage sei beendet. Noch aber seien die Einwendungen nicht definitiv bereinigt, so Mürset. «Das Projekt ist deshalb noch nicht rechtskräftig.»
Der Kanton bietet nicht Hand, den projektierten Bachverlauf beziehungsweise die entsprechenden provisorischen Gewässerräume in die Nutzungsplanung einfliessen zu lassen, solange das Projekt nicht rechtskräftig ist. Aufgrund der letzten Rückmeldung ist ausserdem nicht zeitnah mit einer Genehmigung des Bachprojektes zu rechnen. Somit wurden die Unterlagen der Nutzungsplanung mit dem aktuellen Bachverlauf in die abschliessende Vorprüfung geschickt. Eine spätere Plananpassung ist grundsätzlich – je nach Verfahrensstand – mit mehr oder weniger Aufwand möglich.
Zusammen mit der Nutzungsplanung wurde auch die Sondernutzungsplanung in die Vorprüfung geschickt. Die aktuell 16 Sondernutzungspläne sollen durch vier neue Teilpläne ersetzt werden. Auch diese Pläne werden nach der Vorprüfung öffentlich aufgelegt. (hhs)