Rahmengestaltungsplan liegt beim Kanton
Schritt für Schritt geht es in Oberrohrdorf weiter mit dem Überbauungsplan «Dorfkern». Zurzeit liegen die Pläne zur Vorprüfung beim Kanton.
Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung ...
Rahmengestaltungsplan liegt beim Kanton
Schritt für Schritt geht es in Oberrohrdorf weiter mit dem Überbauungsplan «Dorfkern». Zurzeit liegen die Pläne zur Vorprüfung beim Kanton.
Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (genehmigt vom Regierungsrat im Februar 2020) müssen die rechtskräftigen Sondernutzungspläne überprüft werden, da Anpassungen der Grundnutzungen (Zonierung, Vorschriften in der Bau- und Nutzungsordnung und anderes) zu Differenzen führen können. Dies teilt der Gemeinderat von Oberrohrdorf in seinen Nachrichten mit.
Mit Ausnahme des «Kommunalen Überbauungsplans Dorfkern» aus dem Jahr 1996 wurden dabei alle kommunalen Erschliessungs- und Überbauungspläne aufgehoben, dabei wurden allerdings die rechtskräftigen Gestaltungspläne beibehalten. Im Dezember 2020 hat die Gemeindeversammlung nun einen entsprechenden Kredit zur Überarbeitung dieses Überbauungsplans bewilligt.
Möglichkeit zur Mitwirkung beim Masterplan wurde genutzt
Als Grundlage für die vorliegende Planung wurde über den Perimeter des Überbauungsplans Dorfkern zuerst ein Masterplan erarbeitet. Die Bevölkerung wurde über die Planungsakten des Masterplans «Zentrum» informiert und zur Mitwirkung von Mitte Oktober bis Mitte November 2023 eingeladen.
Zum Masterplan konnten Interessierte schriftliche Eingaben und Vorschläge einreichen. Am 25. Oktober und am 2. November 2023 fanden zudem öffentliche Informationsveranstaltungen statt, an denen der Masterplan der Bevölkerung vorgestellt wurde. Diese Möglichkeit zur Mitwirkung haben neun Parteien oder Personen genutzt, wie der Oberrohrdorfer Gemeinderat mitteilt.
Jetzt heisst es warten auf eine Rückmeldung vom Kanton
Auf der Basis dieses Masterplans wurde in der Folge ein Rahmengestaltungsplan inklusive Planungsbericht, Sondernutzungsvorschriften und Situationsplan erarbeitet. Der Gemeinderat schreibt, dass diese Unterlagen nun der kantonalen Abteilung Raumentwicklung für eine Vorprüfung zugestellt wurden.
Nach der Rückmeldung durch den Kanton, die auch allfälligen Bereinigungen nach sich ziehen kann, wird dann das öffentliche Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Der Gemeinderat von Oberrohrdorf hält fest, dass er über den Zeitpunkt dieses Mitwirkungsverfahrens zeitgerecht informieren wird. (hhs)