Ein Vorfall bei der Regionalpolizei (Repol) Rohrdorferberg-Reusstal macht Schlagzeilen. Der Chef der Repol ist wegen Beschimpfung verurteilt worden. Er hatte eine beleidigende E-Mail, in der er einen Mann mit dem N-Wort versah, versehentlich an den Betroffenen geschickt. Der Vorfall führt zu ...
Ein Vorfall bei der Regionalpolizei (Repol) Rohrdorferberg-Reusstal macht Schlagzeilen. Der Chef der Repol ist wegen Beschimpfung verurteilt worden. Er hatte eine beleidigende E-Mail, in der er einen Mann mit dem N-Wort versah, versehentlich an den Betroffenen geschickt. Der Vorfall führt zu einer Anzeige und einer Verurteilung. Der Polizist erhielt eine bedingte Geldstrafe.
Nachdem ein Beschuldigter im April Forderungen an die Repol gestellt hatte, zog der Chef der Repol in einer E-Mail über ihn her: «Het de Burscht en Schade!! Aber überrascht mech ned, esch en Neger!!» Dumm war nur: Statt wie geplant an zwei Arbeits-Kollegen schickte er die Nachricht auch an den Betroffenen selbst. Dieser zeigte ihn an. Nun ist der Chef per Strafbefehl wegen Beschimpfung verurteilt worden, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete.
Der Repol-Chef erklärt gegenüber der Zeitung, er habe einen «schlechten Tag» gehabt und sich von den Forderungen des Mannes hinreissen lassen. Er habe daraufhin erfolglos versucht, sich bei ihm zu entschuldigen. Der Strafbefehl umfasst eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 260 Franken, eine Verbindungsbusse von 600 Franken und Strafbefehlsgebühren von 600 Franken. Der Polizist akzeptiert das Urteil. Der Straftatbestand Rassismus kam nicht zur Anwendung, weil die Äusserung nicht öffentlich gemacht wurde, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Zeitung erläuterte. (mbe)