Für die begonnene «Rasenmäher-Saison» ruft der Gemeinderat Remetschwil die geltenden Ruhezeiten in Erinnerung. Gemäss Polizeireglement sind in Wohngebieten werktags von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen das Rasenmähen mit ...
Für die begonnene «Rasenmäher-Saison» ruft der Gemeinderat Remetschwil die geltenden Ruhezeiten in Erinnerung. Gemäss Polizeireglement sind in Wohngebieten werktags von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen das Rasenmähen mit Motormähern und Arbeiten mit lärmigen Maschinen im Freien verboten. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Einhalten dieser Ruhezeiten. (gk)