Richter: «So sollte es nicht laufen»
28.07.2026 Region ReusstalFortsetzung der Titelgeschichte «Freispruch in allen Anklagepunkten»
Allgemein trenne er die Tiere aber nur von der Herde, wenn dies unbedingt nötig sei: «Die Kuh ist ein Herdentier, wenn man sie nicht rauslässt, heult sie», erklärte der Tierhalter. Die ...
Fortsetzung der Titelgeschichte «Freispruch in allen Anklagepunkten»
Allgemein trenne er die Tiere aber nur von der Herde, wenn dies unbedingt nötig sei: «Die Kuh ist ein Herdentier, wenn man sie nicht rauslässt, heult sie», erklärte der Tierhalter. Die Separierung bedeute für die Tiere ebenfalls Stress. Wenn eine Kuh krank sei und Schmerzen habe, würde sie sich gar nicht freiwillig bewegen, ergänzte er. Die betreffenden Tiere seien von selbst mit den anderen Kühen mitgelaufen.
Schafe nicht vernachlässigt
«Die Schur ist kurz bevorgestanden», erklärte der Beschuldigte zur Kritik an den verdreckten Schafen. Er habe mit der Schur der Schafe nur noch auf trockene Witterung gewartet. Durch die Futterumstellung mit anders beschaffenem Gras im Frühjahr sei der Kot dünnflüssiger gewesen, was zu der Verschmutzung beigetragen habe: «Es ist ein kurzfristiger Zustand gewesen, der behoben wurde», erklärte er. Wenige Tage danach seien die Schafe geschoren worden. Dann habe er auch die Räude des kranken Schafes mit einer sogenannten «Räudedusche» behandelt. Die Hautkrankheit habe auch mit der Schwächung der Tiere durch die Blauzungenkrankheit im vorigen Herbst zu tun gehabt. «Eine Räudedusche ist nur sinnvoll nach der Schur, dann kommt sie auch an die Haut», begründete der Landwirt sein Vorgehen. Neben Tierquälerei wurden dem Mägenwiler auch Verstösse gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Bei den beiden unangekündigten Kontrollen auf dem Hof des Landwirts habe der Veterinärdienst weitere Missstände festgestellt, so die Anklage. Angekreidet wurde unter anderem die mangelhafte Hygiene im Milchviehstall und im Laufstall. Ein Tränkebecken sei mit Algen befallen, ein Klauenbad mit tierischen Fäkalien verschmutzt gewesen. Drei Kälber hätten ausserdem aufgrund ihrer geringen Grösse keinen Zugang zum 70 Zentimeter hohen Tränkebecken gehabt, so die Vorwürfe. Auch die Hundezwinger sollen übermässig mit Kot und Urin verschmutzt gewesen sein. Gerichtspräsident Daniel Peyer hakte nach: «Wie oft misten Sie?» «Mehrmals täglich», so die Antwort des Landwirts. Er habe bei den Kontrollen seine tägliche Arbeit noch nicht abgeschlossen gehabt, gab er an. Auch reinige seine Frau jeden Morgen vor der Arbeit die Hundezwinger, betonte er. Die Kälber seien zudem sehr wohl an das Wasser gekommen.
Im Laufe der Verhandlung wurde auch ein Vorfall im Januar 2024 auf der Allmend in Baden thematisiert. Laut Veterinäramt soll der Beschuldigte seine Schafe dort zwei Tage lang auf einer schneebedeckten Weide ohne Witterungsschutz gehalten haben – dies trotz vorheriger Verfügung vom Januar 2021, wonach der Beschuldigte dauernd im Freien gehaltenen Schafen zwischen dem 1. Dezember und dem 28. Februar sowie an weiteren Tagen mit extremer Witterung den gesetzlich vorgeschriebenen Witterungsschutz bereit stellen muss.
Massive Kritik an Veterinärdienst
Der Verteidiger bezweifelte in seinem Plädoyer jedoch die Gültigkeit der genannten Verfügung. Sie hätte reinen «Informationscharakter» gehabt und habe nur auf die Einhaltung der ohnehin geltenden gesetzlichen Vorschriften abgezielt. Diese seien eingehalten worden, da an diesen Tagen keine extreme Witterung bestanden habe. Im Folgenden kritisierte der Verteidiger das Verhalten des Veterinärdienstes scharf. Dessen durchgeführte Kontrollen seien nicht nachvollziehbar: «Der Veterinärdienst schikaniert den Beschuldigten massiv», so sein Vorwurf. Man wolle seinen Mandanten aus der Landwirtschaft drängen. Er vermutete hinter dem Vorgehen persönliche Motive der zuständigen Person aufgrund früherer Streitigkeiten. «Man sucht das Haar in der Suppe», so seine Schlussfolgerung. In einer Ausnahmesituation wie bei unangekündigten Kontrollen sei Augenmass gefordert. Er kritisierte darüber hinaus, dass ihm als Anwalt das Teilnahmerecht während der Kontrollen nicht gewährt worden sei. Weil sich die Kontrolleure aufgeteilt hätten, sei es dem Beschuldigten selbst auch nicht möglich gewesen, immer dabei zu sein. «Die Vorwürfe erweisen sich als unbegründet», bilanzierte er zum Schluss des Plädoyers. Er forderte einen vollumfänglichen Freispruch für seinen Mandanten. Dieser wünschte sich in seinem Schlusswort ein Ende der «sechsjährigen Odyssee»: «Ich hoffe, dass das mit dem heutigen Urteil ein Ende hat», sagte er.
Freispruch ohne Einschränkung
Nach einer Viertelstunde Beratung sprach das Gericht den Beschuldigten von allen Anklagepunkten frei: «Das ist für mich ein relativ klarer Freispruch», so Richter Daniel Peyer, der die Kritik am Veterinärdienst aufgriff: «Das Ganze wirkt so, als ob man sich auf Sie eingeschossen hat». Das Vorgehen werfe Fragen auf. Dass der Veterinärdienst bei der zweiten Kontrolle mit sechs Leuten aufgetreten sei, finde er merkwürdig. Das Ganze habe fast den Charakter einer Hausdurchsuchung gehabt. «Tierquälerei liegt nur vor, wenn die Tierwürde missachtet wurde», sagte er in seiner juristischen Begründung. Die Verschmutzungen müssten ausserdem ein gewisses Mass überschreiten. Den Nachweis habe die Staatsanwaltschaft nicht erbracht. Auch in den übrigen Anklagepunkten sah er kein Fehlverhalten des Landwirts, der die Anweisungen des Tierarztes befolgt habe. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Michael Lux
