Spritzbetonwand ohne Baubewilligung erstellt
21.04.2026 MägenwilMägenwil: Zwei Verantwortliche der ehemaligen Kiesgrube Steiacher wehren sich gegen ihre Verurteilung – ihre Anwälte verlangen Freisprüche
Die Kiesgrube Steiacher ist längst zugeschüttet und wird rekultiviert. Doch zwei Kadermänner von Baufirmen ...
Mägenwil: Zwei Verantwortliche der ehemaligen Kiesgrube Steiacher wehren sich gegen ihre Verurteilung – ihre Anwälte verlangen Freisprüche
Die Kiesgrube Steiacher ist längst zugeschüttet und wird rekultiviert. Doch zwei Kadermänner von Baufirmen mussten sich letzte Woche vor Gericht wegen Vorfällen in der aktiven Abbauzeit vor rund 4,5 Jahren verantworten.
Für die Erstellung der Kiesgrube Steiacher, welche in der
Landwirtschaftszone südlich des Denner-Gebäudes liegt, erteilte der Gemeinderat Mägenwil am 8. März 2021 der einfachen Gesellschaft Steiacher eine Baubewilligung mit Auflagen. Eine Zufahrt und eine Radwaschanlage mussten für die Lastwagen gebaut werden. Zur Bewilligung gehörte als integraler Bestandteil die Bewilligung für den Kiesabbau vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons. «Der Inhalt der Abbaubewilligung war für die für die Ausgestaltung der Kiesgrube verantwortlichen Personen verbindlich», heisst es in den Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft gegen die zwei leitenden Angestellten, welche für unterschiedliche Firmen arbeiteten. Den rechtlichen Weg beschritten hatte der Kanton wegen Verstössen gegen Bewilligungen und Auflagen. Die beiden wehren sich gegen ihre Verurteilung.
Böschung brach Ende 2021 ab
Dem einen Beschuldigten, einem 57-jährigen österreichischen Staatsbürger, der seit langem in der Schweiz lebt, werden Vergehen gegen das Gewässerschutzgesetz sowie Widerhandlung gegen das kantonale Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen vorgeworfen. Das ist passiert: An der Ostwand der Kiesgrube kam es im Dezember 2021 zu einem Böschungsabbruch. Ein Teil der Wand stürzte damals zusammen und für die darüber liegenden Kiesschichten bestand das Risiko, dass sie ebenfalls zusammenstürzten. Der ehemalige technische Leiter liess die Wand zuerst durch eine Anschüttung mit Material als Widerlager stabilisieren, wie es üblich ist. Im Januar 2022 habe er entschieden, die Ostwand mit einer sogenannten Gunitwand zu sanieren; dabei handelt es sich um eine Spritzbetonwand, die mit tiefen Ankern im Boden gesichert ist. Die Wand war circa 50 Meter lang und 10 Meter hoch. Der Vorwurf: Weder informierte er das Departement BVU noch holte er eine Baubewilligung dafür ein. Eine Gunitwand stelle aber eine erhebliche Abweichung von den bewilligten Plänen dar. Die danach erfolgte Ausbeutung von Kies sei widerrechtlich geschehen und habe bis November 2023 gedauert. Der Beschuldigte soll dafür zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 220 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt werden, einer Busse von 10 000 Franken sowie zur Übernahme der Strafbefehlsgebühr (1400 Franken). Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. Dem zweiten Beschuldigten, einem 60-jährigen Schweizer aus dem Reusstal, wird Vergehen gegen das Gewässerschutzgesetz vorgeworfen. Unter anderem war er für die Platzierung des Dieseltanks verantwortlich, mit welcher der Bagger betankt wurde, der in der Kiesgrube Material aushob. Ihm wird vorgeworfen, einen mit Diesel befüllten Treibstofftank mit 2000 Liter Volumen innerhalb des Abbauperimeters in der Grube platziert zu haben, damit der Bagger direkt dort betankt werden konnte.
Er habe den Tank nicht auf einem separaten Lagerplatz platziert, wie es für wassergefährdende Stoffe nötig ist. Damit habe er «wissentlich und willentlich» gegen die Abbaubewilligung verstossen und das abstrakte Risiko einer Gewässerverschmutzung in Kauf genommen. Er habe auch widerrechtlich Kies ausgebeutet. Laut Strafbefehl wird er dafür zu einer bedingtem Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 400 Franken bei einer zweijährigen Probezeit, einer Busse von 3000 Franken und Bezahlung der Strafbefehlsgebühr von 3000 Franken verurteilt. Auch sein Urteil wird eingetragen.
Beide fechten Strafbefehle an
Weil sie mit den Strafbefehlen nicht einverstanden sind, erschienen beide Beschuldigten mit Anwälten kürzlich vor dem Bezirksgericht Baden. Angela Eckert leitete als Einzelrichterin die rund zweistündige Verhandlung. Der beschuldigte Schweizer wollte sich nicht äussern, er sei bereits ausführlich befragt worden. Der beschuldigte Österreicher sagte, er wehre sich gegen die Härte der Strafe. Er bezeichnete sich beruflich als «Bergmann». Sein Ziel sei immer die maximale Sicherheit für seine Mitarbeiter, erklärte er. So auch im Fall des Böschungsabbruchs. Er wolle nicht wieder erleben, wie jemand sterbe und erzählte von einem Unfall. Er stellte sich als Macher und Fachmann dar; der 57-jährige zeigte dem Gericht ein Fachbuch. Es habe ihn sehr gekränkt, dass seine Kompetenz vom Kanton in Frage gestellt werde und man ihm monetäre Ziele und Profitstreben vorwerfe. Die rechtlichen Verstösse gibt er zu. «Das war eine klare Fehleinschätzung von mir», sagte er. Er habe schnell handeln müssen, weil Gefahr in Verzug war. Die Kiesgrube sei ein Minusgeschäft gewesen, die Gunitwand allein habe 26 000 Franken gekostet.
Sein Zuger Anwalt erklärte im Plädoyer, es habe die Gefahr bestanden, dass die Ostwand weiter einbreche und Lastwagen herunterfielen: «Es war eine zweckmässige und sinnvolle Sicherung». Die Anker im Boden seien nicht schädlich für die Umwelt. Auflagen zur Rekultivierung seien nicht verletzt worden. Sein Mandant habe zwar keine Baubewilligung eingeholt. Aber es sei nirgends festgehalten worden, dass Spezialbauten eine neue Bewilligung bräuchten, so der Anwalt. Die Gemeinde Mägenwil habe nur festgehalten, dass Auflagen umgesetzt werden müssten. Der Anwalt plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten.
Keine besonderen Bestimmungen
Der Bremgartner Anwalt des zweiten Beschuldigten erklärte, die Kiesgrube in Mägenwil befinde sich nicht in einem sensiblen Bereich. «In diesem Gebiet gibt es keine besonderen gewässerschutzrechtlichen Bestimmungen». Anders sei dies im Reusstal oder in Baden. Die rein abstrakte Gefährdung des Grundwassers genüge nicht für eine Verurteilung. Er verlangte, dass ein Experte namens Markus Schenker befragt wird. Das Gericht lehnte dies jedoch ab. Die Vorwürfe seien im übrigen verjährt und das Gericht habe das Beschleunigungsgebot verletzt. Auch dieser Anwalt verlangte einen Freispruch. Das Urteil wird schriftlich die nächsten Wochen eröffnet werden.
Marc Benedetti

