Stadtrat erhält vom Kanton einen Rüffel
18.09.2026 MellingenMellingen: Der Kanton hat Stellung zur Aufsichtsbeschwerde wegen des Fahrverbots auf dem Städtlisteg bezogen
Im Frühjahr hat der frühere Mellinger Gemeindeschreiber Ernst Pelloli eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Stadt wegen der Signalisation des Fahrverbots ...
Mellingen: Der Kanton hat Stellung zur Aufsichtsbeschwerde wegen des Fahrverbots auf dem Städtlisteg bezogen
Im Frühjahr hat der frühere Mellinger Gemeindeschreiber Ernst Pelloli eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Stadt wegen der Signalisation des Fahrverbots eingereicht. Der Rechtsdienst des BVU übt Kritik am rechtlichen Vorgehen.
Ernst Pelloli war 33 Jahre lang, bis zu seiner Pensionierung 2013, Gemeindeschreiber von Mellingen. Er kritisiert in seiner Aufsichtsbeschwerde, der Stadtrat habe das vorübergehende Fahrverbot auf dem Städtlisteg bereits signalisiert, als die Einsprachefrist noch lief und damit Recht verletzt («Reussbote» vom 24. Juli). Pelloli ist auch nicht einverstanden mit dem Verbot, das er als unverhältnismässig erachtet und hat Einsprache gemacht. Wie die Stadt Mellingen mitteilt, hat die Rechtsabteilung des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) in der Zwischenzeit Stellung zur Beschwerde gegen den Entscheid des Stadtrats sowie zur Aufsichtsanzeige bezogen. «Im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Überprüfung wurde festgestellt, dass die Verkehrssignalisation von der Stadt Mellingen angebracht wurde, bevor die zugrunde liegende Verkehrsanordnung vollstreckbar war, also ohne, dass die Voraussetzungen einer gesetzlichen Ausnahme oder einer ausdrücklich angeordneten sofortigen Vollstreckbarkeit ausgewiesen waren», hält Stadtschreiber Gregor Glaus in einer Mitteilung fest. Und weiter: «Der festgestellte Verfahrensfehler begründet unter den gegebenen Umständen jedoch keine pflichtwidrige Amtsführung, die weitergehende aufsichtsrechtliche Massnahmen erforderlich machen würde.» Insbesondere bestehe kein fortdauernder rechtswidriger Zustand. Es lägen «keine konkreten Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr vor». Der Kanton gehe davon aus, dass der Stadtrat den gemachten Ausführungen inskünftig Rechnung tragen werde.
Das temporäre Fahrverbot bleibt
Der Stadtrat halte im übrigen am Fahrverbot mit der Zusatztafel «Velos schieben» auf dem Städtlisteg fest. Das Fahrverbot erweise sich während der Sperrung der Reussbrücke als «geeignet, erforderlich und zumutbar». Die Gefährdungsbeurteilung des Stadtrats erscheine angesichts der Verhältnisse und des Mehrverkehrs auf dem Steg sachlich vertretbar. «Eine klare Rechtsverletzung ist nicht erkennbar. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht besteht daher kein Anlass, das temporäre Fahrverbot in materieller Hinsicht zu beanstanden», heisst es weiter. Die Aufsichtsbeschwerde sei damit beantwortet, es würden keine Kosten erhoben. Der Stadtrat nimmt positiv zur Kenntnis, dass die Rechtsabteilung des BVU die Massnahme des vorübergehenden Fahrverbots stützt.
Marc Benedetti
