Statt Fahrverbot kommt «Rüttelbelag»
10.07.2026 WohlenschwilWohlenschwil: Kein Fahrverbot auf der Grossfeldstrasse – andere Massnahme soll die Automobilisten sensibilisieren
Das auf der Grossfeldstrasse vom Gemeinderat geplante Fahrverbot zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sorgte für Gegenwind. Vor allem Anwohnende wehrten ...
Wohlenschwil: Kein Fahrverbot auf der Grossfeldstrasse – andere Massnahme soll die Automobilisten sensibilisieren
Das auf der Grossfeldstrasse vom Gemeinderat geplante Fahrverbot zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sorgte für Gegenwind. Vor allem Anwohnende wehrten sich mit Einsprachen. Statt eines Fahrverbotes wird nun eine Gefahrenstelle entschärft.
Wohlenschwilerinnen und Wohlenschwiler wiesen seit geraumer Zeit den Gemeinderat auf brenzlige Situationen zwischen Fussgänger und Autofahrenden auf der schmalen ländlichen Grossfeldstrasse hin. Zu hören war gar, dass sich zuweilen Kinder auf dem Schulweg nur mit einem Sprung auf die Wiese vor plötzlich auftauchenden Autos retten konnten. Auch Spaziergängerinnen und Spaziergänger berichteten über brenzlige Situationen. Der einheitliche Tenor: Die Strecke sei unübersichtlich und werde als Schleichverkehr missbraucht. Zusätzlich werde oft mit übersetzter Geschwindigkeit gefahren. Der Gemeinderat wurde daher in Mails und auch an Gemeindeversammlungen gebeten, die Verkehrssituation an der Grossfeldstrasse zu überprüfen und zu optimieren.
Temporeduktion wurde verworfen
Der Gemeinderat kam im März 2025 der Bitte nach mehr Sicherheit auf der Grossfeldstrasse nach. In Zusammenarbeit mit der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal wurden diverse Möglichkeiten abgeklärt. Eine Temporeduktion musste aufgrund des Ausserortsbereiches verworfen werden. Bekanntlich beschloss daraufhin der Gemeinderat 2025 ein Fahrverbot für die Grossfeldstrasse. Damit sollte vor allem der Schleichverkehr unterbunden werden. Der Zubringerdienst sollte hingegen für Hofläden und Bauernhöfe weiterhin gewährleistet sein. Trotzdem befürchteten Hofladenbetreibende, dass die Kundschaft wegen des Fahrverbots ausbleiben könnte.
Fahrverbot erhitzte die Gemüter
Die Verkehrsbeschränkung mit Fahrverbot und Zubringerdienst bei der Grossfeldstrasse bis zur Ortsgrenze Mägenwil und zur Ortsverbindungsstrasse Birrfeldstrasse lag vom 29. März bis am 28. April 2025 öffentlich auf der Gemeindekanzlei auf. Während der Auflage erschienen mehrere Leserbriefe im «Reussbote». Um Einsprachen vorzubeugen, veranstaltete der Gemeinderat mit betroffenen Anwohnern einen runden Tisch. Trotzdem gingen gegen das Fahrverbot neun Einsprachen aus acht Haushaltungen ein.
Fahrverbot wird nicht realisiert
Nach den Einsprachen ging der Gemeinderat nochmals über die Bücher.
Die Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde unter Einbezug der Sektion Verkehrsmanagement des Kantons Aargau erneut mit der Repol und einem Verkehrsplaner angegangen. Das Fahrverbot in der angedachten Ausdehnung wurde dabei verworfen. Der Grund: Die dadurch geschaffene Sicherheit wäre aufgrund der weiterhin zahlreichen Nutzungsberechtigten trügerisch. Das Fazit: Das 2025 ausgeschriebene Fahrverbot wird doch nicht realisiert; dies teilt die Gemeinde im neusten Infoblatt mit.
Kein separater Fussweg möglich
Im Rahmen der Prüfung von möglichen Lösungen wurde die gesamte Strecke der Grossfeldstrasse angeschaut. Dabei ist das Waldstück Brandhölzli/Münzel/Hübel als heikelste Stelle identifiziert worden. Zur Entschärfung dieses Strassenabschnitts wurde geprüft, ob diese durch die Erstellung eines Fussweges umgangen werden kann. Der Verkehrsplaner hat dazu verschiedene Varianten ausgearbeitet. Die Prüfung der Varianten durch die Abteilung für Baubewilligungen des Kantons Aargau hat aber ergeben, dass das betroffene Gebiet mitten in einem Wildtierkorridor liegt. Daher ist die Umsetzung eines Fussweges nicht zulässig.
Rüttelstreifen als beste Lösung
Um baldmöglichst eine Verbesserung beim Waldabschnitt zu erreichen, hat der Gemeinderat eine andere Lösung gefunden. Beratend stand dafür ein Verkehrsplaner zur Seite. Dieser hatte sich dafür ausgesprochen, beidseits des Waldstücks Brandhölzli/Münzel/ Hübel auf der Fahrbahn einen sogenannten Rüttelstreifen anzubringen. Das bedeutet, spürbare und akustisch hörbare Markierung respektive Fräsungen beim Belag anzubringen. Diese Massnahme wird ergänzt mit der Signalisation «Andere Gefahren» (1.30) mit dem Zusatz «Fussverkehr auf Fahrbahn». Dadurch wird die Aufmerksamkeit der Fahrzeuglenkenden gesteigert und auf die heikle Situation hingewiesen.
Die Ausschreibung für die Massnahmen erfolgt im Juli. Gehen keine Einsprachen ein, wird anschliessend die Signalisation und Markierung/Fräsung in Auftrag gegeben. «Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Verkehrssicherheit mit den Massnahmen Rüttelbelag und Signalisation an der gefährlichsten Stelle im Wald für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für den Langsamverkehr erhöht wird», sagt der Wohlenschwiler Gemeindeammann Roger Aerne. Die öffentliche Ausschreibung für die Massnahmen erfolgt voraussichtlich am nächsten Dienstag, 14. Juli, im amtlichen Publikationsorgan «Reussbote» sowie ebenfalls im Amtsblatt des Kantons.
Debora Gattlen

