Die Gemeindekanzlei Stetten weist alle Hundehalter darauf hin, dass sie verpflichtet sind, die «Häufchen» ihrer vierbeinigen Lieblinge zusammenzunehmen und ordnungsgemäss im Robidog zu entsorgen. Das «Versäubernlassen» auf öffentlichen oder fremdem Grund ...
Die Gemeindekanzlei Stetten weist alle Hundehalter darauf hin, dass sie verpflichtet sind, die «Häufchen» ihrer vierbeinigen Lieblinge zusammenzunehmen und ordnungsgemäss im Robidog zu entsorgen. Das «Versäubernlassen» auf öffentlichen oder fremdem Grund ohne den Hundekot unmittelbar einzusammeln, sei strafbar. «Es wird mit einer Busse geahndet», schreibt die Gemeinde. (gk)