Welche Kosten kann ich von den Steuern abziehen?
• Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte max. 7’000 CHF
• Auslagen der Nebeneinkünfte mit 20 Prozent der Einnahmen, mindestens 800 und höchstens 2’400 CHF
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Welche Kosten kann ich von den Steuern abziehen?
• Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte max. 7’000 CHF
• Auslagen der Nebeneinkünfte mit 20 Prozent der Einnahmen, mindestens 800 und höchstens 2’400 CHF
• Berufskosten mit 3 Prozent des Nettolohns, jährlich mindestens 2’000 CHF und höchstens 4’000 CHF
• Unterhaltskosten für private Liegenschaften
• Beiträge zu Kranken-, Lebens- und Unfallversicherungen
• Zweitverdienerabzug mit 600 CHF, wenn beide Ehepartner erwerbstätig sind
• Krankheits- und Unfallkosten
• Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien bis 10’000 CHF pro Jahr
• Kosten für Drittbetreuung von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr max. 25’000 CHF
• Kosten für Aus- und Weiterbildung jährlich bis 18’000 CHF
• Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen
• Kinderabzüge mit 9’300 CHF pro Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und 10’300 CHF pro Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
• Kinderabzug für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, mit 12’400 CHF pro Kind
• Unterstützungsabzug für erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige Personen mit 2’600 CHF pro Person
• Invalidenabzug maximal 3’200 CHF pro Jahr
• Betreuungsabzug für pflegebedürftige Personen im Hause des Steuerpflichtigen mit 3’200 CHF pro Person
• Sozialabzüge bei Personen mit niedrigem Einkommen