Reglement zur geplanten Videoüberwachung an der Entsorgungsstelle Cholacher liegt öffentlich auf
Wie andere Gemeinden setzt jetzt auch Oberrohrdorf auf Videoüberwachung. An der Entsorgungsstelle Cholacher kommt es laut Gemeinde täglich zu Verstössen und Littering, ...
Reglement zur geplanten Videoüberwachung an der Entsorgungsstelle Cholacher liegt öffentlich auf
Wie andere Gemeinden setzt jetzt auch Oberrohrdorf auf Videoüberwachung. An der Entsorgungsstelle Cholacher kommt es laut Gemeinde täglich zu Verstössen und Littering, nun soll der Bereich mit Kameras gesichert werden.
Seit Jahren häufen sich die Beschwerden bezüglich der frei zugänglichen Entsorgungsstelle hinter dem Landi-Parkplatz. Hier können Grünglas, Aluminium, Textilien und andere Wertstoffe entsorgt werden. Beinahe täglich komme es dort zu Verstössen gegen die Betriebszeiten, was vor allem die direkten Anstösser beeinträchtige, schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung. «Die Nachbarn beklagen sich über Lärm, vor allem, wenn nachts Abfall entsorgt wird», sagt Gemeindeschreiber Thomas Busslinger auf Anfrage. Darüber hinaus werde häufig Abfall deponiert, der dort nicht entsorgt werden darf. Das bestätigt sich beim Augenschein. Neben den Containern liegen Taschen mit diversen Abfällen herum: Neben der Dosensammelstelle hat jemand gleich die Bierpalette mitentsorgt und am Textilcontainer steht eine Tasche mit undefinierbarem Hausrat. Immer wieder wird auch beobachtet, dass Ortsfremde vorfahren und hier ihren Müll abladen: «Jede Entsorgungsstelle ist nur für die jeweiligen Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde bestimmt», erklärt Busslinger. Weil weder das grosse Verbotsschild, das auf die Öffnungszeiten (Montag bis Samstag 7 bis 20 Uhr) hinweist und um Rücksicht für die Nachbarschaft bittet, noch Aufrufe in der «Bergpost» fruchteten, sollen nun Kameras abschrecken. Ein Zaun helfe leider auch nichts, so Busslinger auf Nachfrage. Das zeige die Erfahrung an anderen Entsorgungsstellen. Die Leute würden den Abfall dann einfach an den Zaun stellen.
Überwachung nur unter Auflagen
Der Gemeinderat hat sich daher entschlossen, wie teilweise gefordert, das Areal mit Kameras zu überwachen. Das entsprechende Reglement wurde laut Busslinger bereits von der Datenschutzbeauftragten des Kantons begutachtet und nach kleinen Anpassungen genehmigt. Bis zum 10. Oktober ist das Reglement auf der Gemeindekanzlei einsehbar. Während der Auflagefrist kann Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres in Aarau eingelegt werden. Das Reglement sieht eine Überwachung durch zwei Kameras am Standort vor.
Diese zeichnen nur ausserhalb der Öffnungszeiten auf: An Sonn- und Feiertagen während 24 Stunden und werktags jeweils von 19 bis 7 Uhr morgens sowie mittags zwischen 12 und 13 Uhr
– und auch dann nur, sofern jemand den überwachten Bereich betritt. Bereiche ausserhalb werden auf den Aufnahmen ausgeschwärzt. Privatliegenschaften sollen laut Reglement ohne ausdrückliches schriftliches Einverständnis nicht gefilmt werden.
Wie in anderen Gemeinden werden die Videoaufnahmen ausserdem nur eingesehen, sofern es auch zu einem Verstoss gekommen ist. Ansonsten werden die Daten nach sieben Tagen gelöscht. Zugriff für die Auswertung hat der Leiter Technische Dienste. Jeder Zugriff wird automatisch protokolliert. Der Gemeinderat überwacht die rechtmässige Durchführung. Dem Reglement liegt darüber hinaus ein ausführliches Datenschutzkonzept bei, das unter anderem die Weitergabe von Daten an Dritte ausschliesst. Sollte die Videoüberwachung in Kraft treten, muss auf diese mit entsprechenden Hinweisschildern aufmerksam gemacht werden. Sofern man Müllsünder – mit oder ohne Kameras – bei Verstössen ertappt, dürfen diese nicht auf Milde hoffen, so Thomas Busslinger: «Leute die sich nicht daran halten, werden gebüsst und angezeigt».
Michael Lux