Zu viele Verkehrsschilder vor der Altstadt – rechtlich gesehen steht aber jedes einzelne am richtigen Platz
Ein Mellinger stört sich an den vielen Schildern vor der Altstadt. Es fehle an Durchblick. Jedes einzelne Schild ist hier aber berechtigt, erklären Polizei und auch ...
Zu viele Verkehrsschilder vor der Altstadt – rechtlich gesehen steht aber jedes einzelne am richtigen Platz
Ein Mellinger stört sich an den vielen Schildern vor der Altstadt. Es fehle an Durchblick. Jedes einzelne Schild ist hier aber berechtigt, erklären Polizei und auch der Kanton.
Vor lauter Schilderwald sieht man die Schilder nicht mehr», entrüstet sich Walter Iseli. Der Mellinger spricht von den Verkehrstafeln zwischen Kreisel Lindenplatz und Zeitturmtor. Er stört sich besonders über eine Metallstange mit drei Verkehrstafeln. Sie stifte Verwirrung statt für den nötigen Durchblick zu sorgen. Ganz oben ein Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge – ausgenommen sind der öV sowie alle Zubringer. Auf der gegenüberliegenden Fahrspur steht übrigens das Fahrverbot für Lastwagen – kurz: für alle Fahrzeuge, die schwerer als 3,5 Tonnen sind. In der Stangenmitte erkennt man die Signalisation für die Begegnungszone mit Höchstgeschwindigkeit 20. Unten kündigt schliesslich ein letztes Schild die Aufhebung von Tempo 30 an.
Warum nicht verzichten?
«Völlig unlogisch», findet Walter Iseli. Besonders das letzte Schild sei überflüssig. Warum nicht darauf verzichten? Iseli verweist auf den Wechsel ausserorts-innerorts, wo eine Signalisation «Aufhebung Tempo 80» ebenfalls fehle. – Es handle sich im erwähnten Beispiel um eine Ausnahme, antwortet hingegen Roger Lenherr, stellvertretender Polizeichef der Regionalpolizei Rohrdorferberg. Innerorts gelte eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50, ausserorts sei dagegen die Höchstgeschwindigkeit 80 erlaubt. Die Einfahrt in eine Ortschaft sei unter anderem durch den Übergang von unbebautem in bebautes Gebiet gekennzeichnet.
In Mellingen wechseln sich heute innerorts aber verschiedene Geschwindigkeitszonen ab, alle klar signalisiert. Beim Kreisel Lindenplatz endet zum Beispiel die Tempo-30-Zone (Birrfeldstrasse und Lenzburgerstrasse). Dahinter beginnt in der Hauptgasse die Begegnungszone mit Tempo 20, wo Fussgängerinnen und Fussgänger auf der gesamten Verkehrsfläche vortrittsberechtigt sind. Sie dürfen Fahrzeuge aber nicht unnötig behindern. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 20 Stundenkilometer. Parkieren ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt. Und schliesslich gilt auf der anderen Seite der Reussbrücke, auf der Mellinger Bahnhofstrasse erneut die innerorts übliche Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50. «Anfang und Ende dieser Zonen müssen deutlich signalisiert werden», erklärt daher Roger Lenherr. Das sagt auch Kai Schnetzler, Leiter Verkehrssicherheit beim Kanton: «Wir können das Anliegen von weniger Signalen absolut nachvollziehen und sind bestrebt diese auf ein Minimum zu reduzieren». Leider liesse sich die Anzahl Signale aufgrund der örtlichen Bedürfnisse rechtlich nicht verringern. «Die Übergänge von einer Tempo-30-Zone in eine Begegnungszone bedingen nach Bundesrecht explizit beide Signale, damit keine widersprüchlichen Vorschriften existieren.» Schnetzler sagt aber auch, man sei im Austausch mit dem Bund für eine Vereinfachung. Dieses Anliegen hätten auch andere Kantone, es sei für eine zukünftige Rechtsanpassung positiv entgegengenommen worden.
In Fislisbach (Foto oben) wird die Begegnungszone Alte Birmenstorferstrasse durch ein einziges Schild signalisiert. Roger Kamber, Leiter Bau und Planung, erklärt, in Fislisbach gelte Tempo 30 in den Quartieren seit Jahren flächendeckend – auch rund um die Aus- und Einfahrt in diese Begegnungszone. Die Fislisbacherinnen und Fislisbacher seien mit den Gegebenheiten vertraut. Kamber sagt aber auch, eigentlich wäre die Mellinger Beschilderung «ganz korrekt».
Heidi Hess