Weilerplanung – wieviel Spielraum?
21.04.2026 Region RohrdorferbergNiederrohrdorf: Teiländerung «Weilerzone» führt zu emotionalen Diskussionen, auch weil das Thema komplex ist
Heute Abend findet ein zweiter Info-Abend zu den geplanten Anpassungen in der Weilerzone statt. Es geht um Umnutzungen von Häusern und ...
Niederrohrdorf: Teiländerung «Weilerzone» führt zu emotionalen Diskussionen, auch weil das Thema komplex ist
Heute Abend findet ein zweiter Info-Abend zu den geplanten Anpassungen in der Weilerzone statt. Es geht um Umnutzungen von Häusern und Ställen, um schützenswerte Bäume und Bauerngärten und um geregelte Gestaltung. Bedenken stehen im Raum, auch viele Fragen. – Zurzeit läuft die Mitwirkung.
Die Bewohnerinnen und Bewohner der Niederrohrdorfer Weiler «Holzrüti» und «Vogelrüti» hatten an der letzten Informationsveranstaltung ihren Unmut klar ausgedrückt («Reussbote», 14. April). Informiert wurde über die geplante Teiländerung in der Weilerzone, für die zurzeit das Mitwirkungsverfahren läuft – noch bis zum 1. Mai. Diese Mitwirkungsfrist, die in die Frühlingsferien falle, sei zu kurz, so der Vorwurf. Unglücklich angesetzt zudem der erste Info-Anlass am 9. April. Viele Betroffene seien in den Ferien, manche bis Ende April. Sie verpassten nicht nur den Info-Anlass. «Dann ist auch das Mitwirkungsverfahren abgeschlossen», meinte ein Anwesender.
Besichtigung, Umfrage, Planung
Eingeladen hatte der Gemeinderat. Den Fragen stellten sich Gemeinderat Patrik Hitz, Bauverwalter Andreas Ritter und die beiden Experten Isabelle Gloor und Colin Schär vom Badener Büro Scheidegger und Partner, das die Teiländerung Weilerzone erarbeitet hatte. Die Fachleute vom Planungsbüro hatten die beiden Weiler besichtigt. Früh konnten auch die Grundeigentümer via schriftliche Umfrage mitteilen, wie sie ihre Liegenschaften entwickeln möchten.
Grund für die geplanten Zonenanpassungen in den Weilern ist der Strukturwandel in der Landwirtschaft: Zahlreiche Ökonomiebauten – die Rede ist von Scheunen, Ställen oder Remisen – werden heute nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. In der Weilerzone liegen sie aber ausserhalb der Bauzone. Es stellt sich daher die Frage: Wie gross ist der Spielraum für Umnutzungen in den Weilern «Holzrüti» und «Vogelrüti»?
Der Planungsbericht zeigt: Nicht allzu gross. Vor allem das Bundesrecht spricht Klartext. Die bauliche Substanz und der traditionelle Charakter des Weilers sollen gewahrt werden. Das gilt auch für die Umnutzung von Scheunen, Ställen oder Remisen.
«Ballenberg» oder Veränderung?
Die massive Kritik an der «zu kurz bemessenen Mitwirkungsfrist» führte am ersten Info-Abend schliesslich dazu, dass Gemeinderat Hitz und Bauverwalter Ritter vorschlugen, beim Gesamtgemeinderat eine Fristerstreckung bis zum 30. Juni zu beantragen. Aus dem selben Grund war auch ein weiterer Informationsanlass angesetzt: Er findet heute Dienstag, 21. April, um 19 Uhr im Gemeindesaal in Niederrohrdorf statt. – Das ist Grund genug einige Bedenken und Fragen an dieser Stelle nochmals aufzugreifen.
Am Info-Abend wurden allgemeine Aspekte kritisiert, die in der klaren Aussage «Wir wollen kein Ballenberg in unseren Weilern» gipfelten. Eine ältere Frau, die in der «Holzrüti» aufgewachsen ist, betonte, dass auch an die Kinder und Kindeskinder der Familien, die hier leben, gedacht werden solle. Früher sei die «Holzrüti» tatsächlich ein Bauernweiler gewesen, meinte sie. Das aber habe sich geändert. «Vor 80 Jahren lebten hier 100 Leute, heute sind es noch 40.» Veränderungen seien nötig, weil auch die Nachkommen der heutigen Besitzer eines Tages hier leben sollen. «Man denkt zu kleinkariert, man sollte stattdessen grosszügiger sein», schloss die 85-Jährige ihren Appell.
Die Möglichkeiten allerdings sind beschränkt. «Landwirtschaftsfremde Neubauten oder der Ersatz von Ökonomiebauten durch Wohngebäude sind mit den bundesrechtlichen Anforderungen nicht vereinbar», heisst es im Planungsbericht. «Die einzige Ausnahme», erkärte Isabelle Gloor, «sind zonenkonforme Neubauten, die landwirtschaftlich genutzt werden – etwa ein Stall oder eine Remise.»
Vorschriften und Möglichkeiten
Umnutzungen sind hingegen möglich. In der Weilerzone sind «Wohnen, nicht störende und mässig störende Betriebe sowie Landwirtschaft» erlaubt. Auch Parkplätze sind möglich, wie ein weiterer Passus zeigt: «Die Nutzungen der prägenden Gebäude, der Ersatzbauten sowie der Gebäude mit Substanzschutz sind auf die vorhandene Erschliessung abzustimmen. Es dürfen höchstens so viele neue Wohneinheiten, Gewerbe- und Dienstleistungsräume geschaffen werden, dass die dafür nötigen Nebenräume und Parkierungsflächen in die bestehenden Gebäude integriert werden.» Bauliche Massnahmen müssen in das Weilerbild passen: «Es sind traditionelle, ortsübliche Materialien und Farben zu verwenden.» Auch Pflanzen sollen nicht nur wachsen, sie sollen artenreich sein, standortgerecht und mehrheitlich einheimisch.
Die Häuser in den beiden Weilern werden in eine grosse Anzahl an «prägenden Gebäuden» unterteilt, hinzu kommen wenige «Potenzialgebäude». «Prägende Gebäude» müssen in ihrem äusseren Erscheinungsbild erhalten bleiben, sie dürfen nicht abgebrochen und müssen unterhalten werden. «Potenzialgebäude können abgebrochen werden. Allfällige Ersatzbauten müssen das Weilerbild aber stärken.» Gestaltungsvorschriften gelten für Dächer und Fassaden. Auch Bauerngärten, der Strassenraum und Aussichtspunkte prägen die Weiler. Für die Bauerngärten gilt beispielsweise: «Die Sockelmauer und die Umzäunung sind geschützt und auch zu unterhalten. Ein für das Weilerbild verträglicher Ersatz ist zulässig.»
«Das alles ist nicht erlaubt»
Der Teufel liegt allerdings auch im Detail. Den Planungsbericht genau analysiert hatte Felix Meier. Auf seiner Wiese stehen ein Holzstapel – «mit Käferholz», wie er erklärte – ein fahrbares Grillhäuschen und ein 30 Jahre altes Hühnerhaus mit wenigen Hühnern. «Das alles ist auf dieser Wiese nicht erlaubt», betonte Meier, der in der Holzrüti Pferde hält. Er empfahl den Betroffenen, die Mitwirkungsmöglichkeit zu nutzen.
Das empfehlen auch Isabelle Gloor, Patrik Hitz und Andreas Ritter. Bis Sommer 2026 soll das Mitwirkungsverfahren abgeschlossen sein. Die Vorprüfung durch den Kanton erfolgt im Winter 2026/27. Läuft alles nach Plan, könnte die Teiländerung im Sommer 2027 genehmigt werden.
Heidi Hess




