«Werkhofpläne sind nicht nachhaltig»
06.03.2026 Oberrohrdorf-StaretschwilGegen die Umzonungspläne und den neuen Werkhof am «Büntenacher» regt sich Widerstand.
Gegen die Teiländerung der Nutzungsplanung Familiengartenzone Staretschwil gab es 15 Einwendungen. Sie ist die Voraussetzung für den neuen Werkhof. Anwohner Thomas Kistler ...
Gegen die Umzonungspläne und den neuen Werkhof am «Büntenacher» regt sich Widerstand.
Gegen die Teiländerung der Nutzungsplanung Familiengartenzone Staretschwil gab es 15 Einwendungen. Sie ist die Voraussetzung für den neuen Werkhof. Anwohner Thomas Kistler hält das Projekt für nicht zukunftsorientiert und die Umzonung für gesetzlich fragwürdig.
Thomas Kistler gehört zu den Einwendern, die Kritik an der Umzonung und am Standort des neuen Werkhofs üben. Er selbst wohnt in unmittelbarer Nähe des «Büntenachers». «Ich sehe von meiner Terrasse aus auf die Familiengärten», erklärt er. Künftig würde sein Blick also direkt auf den neuen Werkhof fallen – sofern dieser umgesetzt wird. Er und seine Frau befürchten in diesem Fall «eine erhebliche Einbusse ihrer Lebensqualität durch die zusätzliche Lärm- und Verkehrsbelastung», wie sie in ihrer Einwendung schreiben, die dem «Reussbote» vorliegt. «Die Sammelstelle ist so ausgelegt, dass sie von der Kantonsstrasse aus erreichbar ist», erläutert Kistler. Er befürchtet, dass gerade dadurch sehr viele Leute die Entsorgungsstelle nutzen und mit ihrem Auto vorfahren. Ganz abgesehen von den Werkhoffahrzeugen. Darüber hinaus werde jetzt schon gegenüber des Schützenhauses häufig illegal Sperrgut entsorgt. Er habe die Sorge, dass künftig auch der Werkhof für die illegale Entsorgung missbraucht werde.
Synergien nutzen, statt Neubau
Kistler, der bereits an der Gemeindeversammlung vor drei Jahren Kritik an den Werkhofplänen äusserte, hält das ganze Projekt im Grunde für unnötig: «Wir haben fünf Werkhöfe in der unmittelbaren Umgebung», betont er.
Diese verfügten alle über dieselbe Infrastruktur. Jeder habe beispielsweise eine eigene Strassenputzmaschine, die sicher nicht voll ausgelastet sei. «Es will mir nicht in den Kopf, dass man diese Synergien nicht nutzt», ärgert sich Kistler. Zumal dies auch aus ökologischer Sicht sinnvoll sei. Er bezweifelt, dass die Gespräche mit den Nachbargemeinden durch den Gemeinderat mit ausreichender Intensität geführt wurden.
«Ich frage mich, ob es einen so teuren Werkhof braucht», so der Kritiker. Zumal die technologische Entwicklung in den Bereichen Automation, Robotik und künstliche Einwicklung rasant voranschreite. Er glaube nicht, dass ein Werkhof angesichts dessen in zehn Jahren noch genauso aussehen werde wie heute. Die Umsetzung des Werkhofes in der geplanten Form führe daher zu einer Ressourcenverschwendung, die mittelfristig korrigiert werden müsse.
Sinnvollere Nutzung des Areals
Das Grundstück «Büntenacher» mit seiner Anbindung über die Bushaltestellen sei ausserdem zu wertvoll, um es mit einem Werkhof zu verbauen. Bei einer möglichen Zonenplanrevision in zehn Jahren könnte es stattdessen einen deutlich höheren kommunalen volkswirtschaftlichen Nutzen erzielen, etwa durch Wohn- oder Gewerbenutzung. Angesichts des demografischen Wandels kann sich Kistler dort beispielsweise Mehrgenerationenhäuser oder gemischten Gewerbe- und Wohnraum vorstellen. In der Gegend gebe es zum Beispiel mehrere Physiotherapiepraxen, die stets ausgebucht seien, nennt er ein Beispiel, was dort untergebracht werden könnte.
Zonenplanänderung rechtens?
Hauptargument gegen die geplante Teiländerung der Nutzungsplanung sind für Thomas Kistler aber rechtliche Bedenken. Erst vor fünf Jahren sei die Zonenplanänderung zur Familiengartenzone von der Gemeindeversammlung genehmigt worden. Laut Raumplanungsgesetz gelte ein Zonenplan in der Regel aber für rund 15 Jahre und solle raumplanerische Kontinuität und Stabilität gewährleisten. «Der Gesetzgeber hat bewusst vorgesehen, dass Änderungen nur aus gewichtigen Gründen und nicht aufgrund kurzfristiger Überlegungen erfolgen sollen», so Kistler. Dass der aus seiner Sicht überflüssige Werkhof einen triftigen Grund darstellt, glaubt er nicht. Er hält es für wahrscheinlich, dass gerichtliche Instanzen eine erneute Änderung der Zonenpläne als problematisch ansehen. Für Betroffene bestehe kein Risiko, eine entsprechende Änderung juristisch anzufechten.
Sollten die Gerichte aber im Gegenteil der Teiländerung zustimmen, könnte das Urteil landesweit «präjudizielle Wirkung» entfalten, sich also auf künftige Gerichtsentscheidungen auswirken. Die vom Gesetzgeber gewünschte Kontinuität sei dann nicht mehr gegeben, befürchtet Thomas Kistler. Er wünscht sich statt der geplanten Zonenänderung und des neuen Werkhofs eine «zukunftsorientierte und nachhaltige» Lösung. Planer und Gemeinderat wollen sich ab Mitte März mit den verschiedenen Einwendungen beschäftigen. Die Teiländerung wird später entweder an der Sommer- oder der Winter-Gmeind vor den Souverän kommen.
Michael Lux

